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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 76/20   

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https://dejure.org/2020,48660
LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 76/20 (https://dejure.org/2020,48660)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.09.2020 - L 3 R 76/20 (https://dejure.org/2020,48660)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. September 2020 - L 3 R 76/20 (https://dejure.org/2020,48660)
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  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 76/20
    Alle gehörten Gutachter hätten übereinstimmend ausgeführt, dass der Kläger noch in der Lage sei, seine erlernte Tätigkeit im Büro sechs Stunden und mehr zu verrichten, sodass das Restleistungsvermögen des Klägers noch für Verrichtungen wie z.B. Bürohilfsarbeiten ausreiche (Hinweis auf die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats [GS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris RdNr. 14 ff.).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 76/20
    Alle gehörten Gutachter hätten übereinstimmend ausgeführt, dass der Kläger noch in der Lage sei, seine erlernte Tätigkeit im Büro sechs Stunden und mehr zu verrichten, sodass das Restleistungsvermögen des Klägers noch für Verrichtungen wie z.B. Bürohilfsarbeiten ausreiche (Hinweis auf die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats [GS] des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris RdNr. 14 ff.).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 3 R 76/20
    Ergänzend wird auf die Entscheidung des BSG in seinem Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R - verwiesen, wonach weiterhin von dem Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes auszugehen und daran festzuhalten ist, dass Versicherte, die nur noch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten - ggf. unter weiteren gesundheitlichen Einschränkungen - wenigstens sechs Stunden täglich verrichten können, regelmäßig in der Lage sind, "erwerbstätig zu sein" (juris, Rdnr. 26 ff.).
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