Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,57532
LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13 (https://dejure.org/2014,57532)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13 (https://dejure.org/2014,57532)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - L 2 AS 1009/13 (https://dejure.org/2014,57532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,57532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG liegt bereits deshalb nicht vor, da die Kläger durch das Elterngeld einerseits und das gekürzte Arbeitslosengeld II im Ergebnis staatliche Leistungen in der Höhe erhalten haben, die zur Sicherstellung ihrer Regelbedarfe nach §§ 20, 23 SGB II vorgesehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09, juris Rn. 7, zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 7 ff, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Soweit es nicht um die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein geht, steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 11, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Aus Art. 6 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip, die insoweit als Wertentscheidung der Verfassung die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers begrenzen, lässt sich zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 10, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit sind erst dann überschritten, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 8).

    Rechtfertigender Sachgrund für die Anrechnung des Elterngeldes im Rahmen des SGB II ist damit der Grundsatz der Nachrangigkeit der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zu dem auch der Einsatz anderweitigen Einkommens gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 9, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG liegt bereits deshalb nicht vor, da die Kläger durch das Elterngeld einerseits und das gekürzte Arbeitslosengeld II im Ergebnis staatliche Leistungen in der Höhe erhalten haben, die zur Sicherstellung ihrer Regelbedarfe nach §§ 20, 23 SGB II vorgesehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09, juris Rn. 7, zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 7 ff, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Zur Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach dem SGB II ist es nicht geboten, dass zumindest ein Teil einer gesetzlichen Leistung, die nach anderen Gesetzen zu dem Zwecke gewährt wird, Erziehungs- und Betreuungsleistungen zu honorieren, im Rahmen der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09, juris Rn. 7, zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II).

    Hinsichtlich der Zahlung des Elterngeldes werden alle Elterngeldberechtigten und hinsichtlich der Anrechnung desselben auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden auch alle zu einer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Hilfebedürftigen gleich behandelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09, juris Rn. 7, zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II).

    Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, der Familien - ggf. auch aufgrund verfassungsrechtlicher Verpflichtung - gesetzliche Vergünstigungen hinsichtlich des erzielten Einkommens gewährt, im Übrigen nicht dazu, diesen Vergünstigungen entsprechende Sozialleistungen auch solchen Personen und deren Angehörigen zu gewähren, die kein Einkommen erzielen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09, juris Rn. 7, zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II iVm § 330 Abs. 2 SGB III hat bei Vorliegen der in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X genannten Voraussetzungen die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes im Wege einer gebundenen Entscheidung - also ohne Ermessen - auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R).

    Ist der rechtliche Maßstab für eine Aufhebungsentscheidung § 45 SGB X, so ist das für die Rechtmäßigkeit einer auf § 48 SGB X gestützten Aufhebung von Leistungen der Grundsicherung unbeachtlich, weil nach §§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II, 330 Abs. 2 SGB III bei Vorliegen der in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X genannten Voraussetzungen die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes im Wege einer gebundenen Entscheidung zu erfolgen hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R).

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Ein Kläger kann sich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X nicht auf Vertrauen berufen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R).

    Liegen die Voraussetzungen einer groben Fahrlässigkeit iSd § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X vor, kann ein Leistungsempfänger auch nicht den Verbrauch der Sozialleistung einwenden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R).

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Die Anhörung ist auch hinsichtlich der Kläger zu 3) bis 6) erfolgt, da bei Minderjährigen die Anhörung eines Elternteiles ausreichend ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R).

    Die Kenntnis bzw. die grobfahrlässige Unkenntnis der Kläger zu 1) und 2) ist den Klägern zu 3) bis 6) aufgrund der gesetzlichen Vertretung zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Zwar ist die vorläufige Leistung eine Leistung sui generis und ein aliud gegenüber der endgültigen Leistung (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R), da es sich materiell-rechtlich um zwei verschiedene Ansprüche handelt (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Entscheidung sind insbesondere dann gegeben, wenn - wie hier - ein Antragsteller seinen Lebensunterhalt voraussichtlich nicht selbst sichern kann und durch die Verwaltung zum Entscheidungszeitpunkt nicht eindeutig festzustellen war, in welcher Höhe Einkommen oder Vermögen gemäß § 9 SGB II bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen sein werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Die endgültigen Bescheide haben die von den Klägern geltend gemachte Beschwer nicht beseitigt und sind damit nach §§ 96, 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens geworden (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R, juris Rn. 12).

    Gleichwohl bedarf es der Durchführung eines erneuten Vorverfahrens betreffend die endgültige Verwaltungsentscheidung nicht (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R, juris Rn. 13).

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Nach § 42 Satz 1 SGB X rechtfertigen bloße Begründungsmängel bei gebundenen Verwaltungsakten deren Aufhebung grundsätzlich nicht (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R, juris Rn. 38).
  • Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Die von den Klägern vorgebrachte Zweiteilung des Elterngeldes in einen rein sozialrechtlichen Sockelbetrag und einen den Einkünfteausfall ausgleichenden darüber hinausgehenden Aufstockungsbetrag lässt sich weder dem BEEG selbst, noch der Begründung des Entwurfs und den weiteren Gesetzgebungsmaterialien dazu entnehmen (BT-Drucks. 16/1889; 16/2454, 16/2785).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
    Der Schutz des Vertrauens in den Bestand des alten Rechts endet in jedem Fall mit dem Beschluss des neuen Rechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92, juris, Rn. 109 f).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

  • BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09

    Progressionsvorbehalt bei Elterngeld

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

  • BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 5 S 1 BEEG idF

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer bei Anrechnung von Nebeneinkommen

  • BFH, 12.05.1989 - III R 132/85

    - Berücksichtigung von dem FA bekannten Umständen bei Auslegung einer Klage -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95

    Zuschüsse der Künstlersozialkasse zur privaten Krankenversicherung, Bemessung,

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 19 AS 1283/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - L 14 AS 1607/12

    Berufungszulassung - keine grundsätzliche Bedeutung - Grundsicherung für

  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 6 AS 817/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.03.2013 - L 6 AS 623/11

    Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV"

  • LSG Thüringen, 09.04.2013 - L 4 AS 1601/12

    Prozesskostenhilfe - fehlende Erfolgsaussicht - Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Sachsen, 26.11.2013 - L 3 AS 1270/12

    Anrechnung von Elterngeld; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prozesskostenhilfe;

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - im konkreten Fall ggf durch einen ergänzenden Kinderzuschlag - ist es daher nicht zwingend geboten, dass zumindest ein Teilbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei bleibt (LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 4.12.2014 - L 2 AS 1009/13 - juris RdNr 33 f - anhängig BSG - B 14 AS 28/15 R; Hessisches LSG Beschluss vom 1.8.2013 - L 6 AS 378/13 - juris RdNr 29; vgl auch BVerfG Beschluss vom 11.3.2010 - 1 BvR 3163/09 - SozR 4-4200 § 11 Nr. 32 RdNr 7 zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II; BVerfG Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91 - juris RdNr 11 zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKGG auf Sozialhilfeleistungen).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2017 - L 6 AS 197/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Vielmehr ist die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig von der Verfassungsgemäßheit dieser Vorschrift ausgegangen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2013 - L 6 AS 623/11; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 22. Oktober 2013 - L 15 BK 1/13 - und vom 20. Februar 2015 - L 9 AS 417/13; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 2 AS 1009/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. April 2015 - L 29 AS 3139/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 11 EG 1547/15) und hat z.T. explizit auch die hinreichenden Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Januar 2012 - L 7 AS 1107/11 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Februar 2013 - L 6 AS 817/12 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. November 2013 - L 3 AS 1270/12 B PKH; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2015 - L 25 AS 3137/14 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 11 AS 1220/14
    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass auch die weitere obergerichtliche Rechtsprechung einhellig von der Verfassungsgemäßheit dieser Vorschrift überzeugt ist (vgl. z.B. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2013 - L 6 AS 623/11; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 22. Oktober 2013 - L 15 BK 1/13 - und vom 20. Februar 2015 - L 9 AS 417/13; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 2 AS 1009/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. April 2015 - L 29 AS 3139/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 11 EG 1547/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht