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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16 B ER (https://dejure.org/2016,11363)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.04.2016 - L 2 AS 102/16 B ER (https://dejure.org/2016,11363)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER (https://dejure.org/2016,11363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Anforderungen an eine selbstständige Tätigkeit; Kein Schutz durch die unionsbürgerrechtliche Freizügigkeitsberechtigung bei strafbaren Tätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsberechtigung; Unionsbürger; Selbständigkeit; Niederlassungsfreiheit; Besonderheiten des mitgliedsstaatlichen Gewerberechts; Ordnungswidrigkeit; untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit; Betriebserlaubnis; Gewerbeanmeldung; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 518
  • NJ 2016, 302
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Darüber hinaus sind im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" nicht zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II berechtigt Unionsbürger oder Ausländer, die über keine Freizügigkeitsberechtigung oder ein anderes materielles Aufenthaltsrecht verfügen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 19 ff.).

    Nach § 4 Abs. 3 GewO besteht eine Niederlassung, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird (vgl. auch Art. 4 Nr. 5 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABL L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 36 sowie EuGH, Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache Factortame - C-221/89 - juris; BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 28).

    Ist der Selbständigkeit die fehlende Weisungsgebundenheit eigen bleibt es dabei, dass sie - wie auch die Arbeitnehmertätigkeit - ein gewisses Ausmaß an wirtschaftlicher Bedeutung erreichen muss (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 28: "erwerbsorientiert").

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Diese vom EuGH zur Arbeitnehmereigenschaft aufgestellte Anforderung wird für das Arbeitsverhältnis ergänzt durch die Weisungsbestimmtheit der vergüteten Tätigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtsache Lawrie-Blum, - C-66/85 - juris, Rn. 17; Urteil vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg. 2010, I-931, Rn. 19).

    Gerade in Fällen wie den vorliegenden, in denen aufgrund der konkreten Ausgestaltung der selbständigen Tätigkeit mangels Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen nahezu im Verhältnis 1:1 den Gewinn darstellen, liegt es daher nahe, einen Gewinn in Höhe des vom EuGH für eine nicht nur untergeordnete und unwesentliche Marktteilnahme als Arbeitnehmer als hinreichend erachtete Vergütung ausreichen zu lassen (vgl. zu einem Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern: EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg 2010, I-931).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Diese vom EuGH zur Arbeitnehmereigenschaft aufgestellte Anforderung wird für das Arbeitsverhältnis ergänzt durch die Weisungsbestimmtheit der vergüteten Tätigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtsache Lawrie-Blum, - C-66/85 - juris, Rn. 17; Urteil vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg. 2010, I-931, Rn. 19).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Wahl dieser Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und das Entgelt, in eigener Verantwortung und gegen ein Entgelt, das dem Tätigen vollständig und unmittelbar gezahlt wird, ausgeübt wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil vom 20. November 2001 in der Rechtssache Jany ua - C-268/99 - juris, Rn. 71).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Nach § 4 Abs. 3 GewO besteht eine Niederlassung, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird (vgl. auch Art. 4 Nr. 5 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABL L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 36 sowie EuGH, Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache Factortame - C-221/89 - juris; BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 28).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Niedergelassen - und nicht unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt als Erbringer von Dienstleistungen - sind Selbständige, wenn die Möglichkeit besteht, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2010 in der Rechtssache Attanasio Group - C-384/08 - juris, Rn. 36).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vornahmesache - Folgenabwägung - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 23; Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 138/11 R - juris, Rn. 20; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER - juris, Rn. 29).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 23; Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 138/11 R - juris, Rn. 20; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER - juris, Rn. 29).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 23; Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 138/11 R - juris, Rn. 20; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER - juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen daher auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden.
  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Bei der Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft müssen Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 51, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 3.7.1986 in der Rechtsache Lawrie-Blum, - C-66/85 - juris, Rn 17; Urteil vom 4.2.2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg 2010, I-931, Rn 19).

    Die Arbeitnehmertätigkeit muss ein gewisses Ausmaß an wirtschaftlicher Bedeutung erreichen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 51, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn 28: "erwerbsorientiert").

    Von Bedeutung ist hierbei auch die Regelmäßigkeit der Ausübung der Tätigkeit; eine nur gelegentliche Erbringung von Leistungen kann ein Anhaltspunkt für eine fehlende wirtschaftliche Relevanz der Tätigkeit sein (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 53).

    Eine nicht nur untergeordnete und unwesentliche Marktteilnahme als Arbeitnehmer setzt eine hinreichende Vergütung voraus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 53, unter Verweis auf einen Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern: EuGH, Urteil vom 4.2.2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg 2010, I-931).

    Bei der Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft müssen zwar Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 51, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 3.7.1986 in der Rechtsache Lawrie-Blum, - C-66/85 - juris, Rn 17; Urteil vom 4.2.2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg 2010, I-931, Rn 19).

    Die Arbeitnehmertätigkeit muss ein gewisses Ausmaß an wirtschaftlicher Bedeutung erreichen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 51, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn 28: "erwerbsorientiert").

    Von Bedeutung ist hierbei auch die Regelmäßigkeit der Ausübung der Tätigkeit; eine nur gelegentliche Erbringung von Leistungen kann ein Anhaltspunkt für eine fehlende wirtschaftliche Relevanz der Tätigkeit sein (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 53).

    Eine nicht nur untergeordnete und unwesentliche Marktteilnahme als Arbeitnehmer setzt eine hinreichende Vergütung voraus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 53, unter Verweis auf einen Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern: EuGH, Urteil vom 4.2.2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg 2010, I-931).

    Dem Fall des Nachzugs oder der Begleitung ist die Geburt des Antragstellers zu 6) in der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.4.2016 - L 2 AS 102/16 B ER, juris Rn 58).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Eine solche Quittung sagt alleine nichts darüber aus, welche Personen auf welche Weise (ob legal oder illegal) den Schrott gesammelt bzw. erworben haben und ob der Antragsteller zu 1. hierbei selbständig gehandelt, für einen anderen tätig war oder ob der Schrott von Personen des erweiterten Familienverbundes gesammelt wird und jeweils von der Person eingeliefert wird, für die es leistungsrechtlich aktuell von Bedeutung ist, eine selbständige Tätigkeit nachzuweisen (Konkretisierung der bisherigen Rechtsprechung des Senates z. B. Beschluss vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER - zitiert nach juris oder Beschluss vom 5. März 2018 - L 2 AS 790/17 B ER - nicht veröffentlicht).

    Weil an die organisatorische Verfestigung der Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bei fehlender grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung des Unionsbürgers geringe Anforderungen zu stellen sind, ist ein Ladenlokal, ein Lagerraum oder eine Werkstatt nicht unbedingt erforderlich (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER).

    Die nachvollziehbare uneingeschränkte Nutzung eines geeigneten Transportfahrzeuges ist dann eine der Mindestvoraussetzungen für eine stabile kontinuierliche gewerbliche Tätigkeit im Bereich des Schrotthandels (Konkretisierung der bisherigen Rechtsprechung des Senates z. B. Beschluss vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER - zitiert nach juris oder Beschluss vom 5. März 2018 - L 2 AS 790/17 B ER - nicht veröffentlicht).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zum Aufenthaltsrecht allein zur

    Diese ist nicht mit verbotenen oder strafbaren Tätigkeiten vergleichbar, die eine Berufung auf das Freizügigkeitsrecht nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ausschließen (vgl. Beschluss des 2. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016, Az.: L 2 AS 102/16 B ER, juris RN 56).

    Ein monatlicher Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern ist eine hinreichende Vergütung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juni 2016, Az. L 4 AS 249/16 B ER; ebenso Beschluss des 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016, a.a.O., RN 53 f.; LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 11. November 2015, Az.: L 6 AS 197/15 B ER, juris RN 2, 20-22).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Wahl dieser Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und das Entgelt, in eigener Verantwortung und gegen ein Entgelt, das dem Tätigen vollständig und unmittelbar gezahlt wird, ausgeübt wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil vom 20. November 2001 in der Rechtssache Jany ua - C-268/99 - juris, Rn. 71); vgl. auch zur Abgrenzung der Freizügigkeitsrechte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 FreizügG/EU Senatsbeschluss vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.05.2019 - L 2 AS 125/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Verhältnis zwischen

    Weil an die organisatorische Verfestigung der Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bei fehlender grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung des Unionsbürgers geringe Anforderungen zu stellen sind, ist ein Ladenlokal, ein Lagerraum oder eine Werkstatt nicht unbedingt erforderlich (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - L 2 AS 150/19

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Weil an die organisatorische Verfestigung der Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bei fehlender grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung des Unionsbürgers geringe Anforderungen zu stellen sind, ist ein Ladenlokal, ein Lagerraum oder eine Werkstatt nicht unbedingt erforderlich (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER).
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