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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 237/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17143
LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 237/15 B ER (https://dejure.org/2015,17143)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.06.2015 - L 4 AS 237/15 B ER (https://dejure.org/2015,17143)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - L 4 AS 237/15 B ER (https://dejure.org/2015,17143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungen anderer Träger; Ermessensausübung durch den Leistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufforderung; Ermessen; Ermessensausübung; Ermessensfehler; Rentenantragstellung; geminderte Altersrente; Vorläufiger Rechtsschutz; vorzeitige Altersrente

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungen anderer Träger; Ermessensausübung durch den Leistungsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente muss Sachverhalt vollständig ermittelt werden

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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2016 - L 4 AS 33/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Mit Zugang des Widerspruchsbescheides vom 3. Februar 2016 ist daher der berechtigte formelle Einwand eines Anhörungsfehlers von Seiten der Antragstellerin weggefallen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juni 2015, L 4 AS 237/15 B ER, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2015 - L 5 AS 629/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zu den Anforderungen an die

    Eine Ermessenausübung auf fehlerhafter Tatsachenbasis ist in der Regel ermessenfehlerhaft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juni 2015, L 4 AS 237/15 B ER).
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