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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - L 8 SO 28/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,38095
LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - L 8 SO 28/21 B ER (https://dejure.org/2021,38095)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.08.2021 - L 8 SO 28/21 B ER (https://dejure.org/2021,38095)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. August 2021 - L 8 SO 28/21 B ER (https://dejure.org/2021,38095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 97 Abs 2 S 1 SGB 12, § 19 Abs 2 SGB 12, § 87 SGB 12, § 88 SGB 12
    Voraussetzungen der Bewilligung von einstweiligem Rechtschutz bei Ermessensleistungen der Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO) - Hilfe zur Pflege im einstweiligen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO) - Hilfe zur Pflege im einstweiligen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Magdeburg, 07.06.2021 - S 16 SO 38/21

    Berücksichtigung des vom Sozialhilfeberechtigten zu zahlenden Eigenanteils bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - L 8 SO 28/21
    den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 07.06.2021, S 16 SO 38/21 ER, dahingehend abzuändern, dass der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum Ablauf des Bewilligungsabschnittes, verpflichtet ist, dem Antragsteller ab 15.03.2021 Leistungen der Hilfe zur Pflege unter Berücksichtigung eines bereinigten Einkommens i.H.v. 1.624,13 ? zu bewilligen und die Beschwerde des Antragsgegners zurückzuweisen.

    den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 07.06.2021, Aktenzeichen: S 16 SO 38/21 ER, aufzuheben und die Beschwerde des Antragstellers zurückzuweisen.

  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 8 TG 721/04

    Keine Anwendbarkeit des § 114 Abs 2 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - L 8 SO 28/21
    Denn zum einen ist vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens, das auch der Überprüfung der Ermessenausübung dient, regelmäßig kein Raum für eine umfassende gerichtliche Kontrolle bei Ermessensentscheidungen (vgl. z.B. für die entsprechende Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. März 2004 - 8 TG 721/04 -, juris, RdNr. 41ff.).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - L 8 SO 28/21
    Die Prüfungsintensität steigt bis zu einer weitgehenden Identität von einstweiligem Rechtsschutz und Hauptsacheentscheidung, wenn eine Rechtsverletzung von besonderem Gewicht droht (vgl. Bundesverfassungsgericht [Kammer], Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris, RdNr. 18ff.).
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