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   LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05   

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https://dejure.org/2011,64530
LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05 (https://dejure.org/2011,64530)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.04.2011 - L 10 U 164/05 (https://dejure.org/2011,64530)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. April 2011 - L 10 U 164/05 (https://dejure.org/2011,64530)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Denn ein Versicherter, der meint, dass nicht der von ihm ausgewählte Arzt das Gutachten erstellt, hat er dies unverzüglich anzuzeigen (Rügeobliegenheit - so ausdrücklich BSG, 20.07.2010, B 2 U 17/09 R, Juris).

    Deshalb wird die Verletzung, auch wenn sie ungeheilt bleibt, mit dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens grundsätzlich unbeachtlich (BSG, 20.07.2010, B 2 U 17/09 R, Juris).

    Eine Ausnahme, weil der Versicherte ausnahmsweise die Verletzung seines Auswahlrechts vor dem Erlass des abschließenden Verwaltungsakts nicht erkennen konnte, oder weil der Träger das Auswahlrecht trotz einer rechtzeitigen Rüge des Bürgers nicht als verletzt ansieht und keine Heilung veranlasst (dazu BSG, 20.07.2010, B 2 U 17/09 R, Juris), liegt hier nicht vor.

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Zweifel an möglicherweise anspruchsbegründenden Tatsachen gehen nach allgemeinen Regeln zu Lasten des Beteiligten, der hieraus eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (ständige Rechtsprechung BSG, 10 RV 995/55, BSGE 6, 70, 73; BSG, 20.1.77, 8 RU 52/76, BSGE 73, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27), hier also zu Lasten des Klägers.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Zweifel an möglicherweise anspruchsbegründenden Tatsachen gehen nach allgemeinen Regeln zu Lasten des Beteiligten, der hieraus eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (ständige Rechtsprechung BSG, 10 RV 995/55, BSGE 6, 70, 73; BSG, 20.1.77, 8 RU 52/76, BSGE 73, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27), hier also zu Lasten des Klägers.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben (BSG, 27.06.2006, B 2 U 9/05 R, Juris m. w. N.; siehe grundlegend zur Exposition bei der BK Nr. 2108 BSG, 18.11.2008, B 2 U 14/08 R, Juris).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben (BSG, 27.06.2006, B 2 U 9/05 R, Juris m. w. N.; siehe grundlegend zur Exposition bei der BK Nr. 2108 BSG, 18.11.2008, B 2 U 14/08 R, Juris).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Dazu können einschlägige Publikationen, beispielsweise die Merkblätter des zuständigen Bundesministeriums oder Konsensusempfehlungen der mit der Fragestellung befassten Fachmediziner herangezogen werden, sofern sie zeitnah erstellt oder aktualisiert worden sind und sich auf dem neuesten Stand befinden (BSG, 27.10.2009, B 2 U 16/08 R, juris).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die Erkrankung erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSG, 30.04.1985, 2 RU 24/84, BSGE 58, 80, 83).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die Erkrankung erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSG, 30.04.1985, 2 RU 24/84, BSGE 58, 80, 83).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, 20.01.1987, 2 RU 27/86, BSGE 61, 127, 129).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - L 10 U 164/05
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Berufskrankheitenrecht gilt, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung, die das BSG in den Entscheidungen vom 9. Mai 2006 (B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, B 2 U 26/04 R, Juris m.w.N.) zusammengefasst dargestellt hat.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 101/12

    Unfallversicherung

    Die Offensichtlichkeit des fehlenden Einflusses auf die Verwaltungsentscheidung muss aber angenommen werden, wenn aufgrund der Sachlage davon auszugehen ist, dass die Behörde nach Aufhebung des Bescheids dieselbe Entscheidung nochmals treffen müsste ( vgl LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 2013 - L 10 U 3750/12; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. April 2011 - L 10 U 164/05 - beide juris ).
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