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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18 B ER (https://dejure.org/2019,5898)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.02.2019 - L 2 AS 860/18 B ER (https://dejure.org/2019,5898)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - L 2 AS 860/18 B ER (https://dejure.org/2019,5898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2, § 7 Abs 1 S 4 SGB 2, § 7 Abs 1 S 5 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlende Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - anderes Aufenthaltsrecht - selbstständige Tätigkeit als Schrott- bzw ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Eine solche Quittung sagt alleine nichts darüber aus, welche Personen auf welche Weise (ob legal oder illegal) den Schrott gesammelt bzw. erworben haben und ob der Antragsteller zu 1. hierbei selbständig gehandelt, für einen anderen tätig war oder ob der Schrott von Personen des erweiterten Familienverbundes gesammelt wird und jeweils von der Person eingeliefert wird, für die es leistungsrechtlich aktuell von Bedeutung ist, eine selbständige Tätigkeit nachzuweisen (Konkretisierung der bisherigen Rechtsprechung des Senates z. B. Beschluss vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER - zitiert nach juris oder Beschluss vom 5. März 2018 - L 2 AS 790/17 B ER - nicht veröffentlicht).

    Weil an die organisatorische Verfestigung der Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bei fehlender grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung des Unionsbürgers geringe Anforderungen zu stellen sind, ist ein Ladenlokal, ein Lagerraum oder eine Werkstatt nicht unbedingt erforderlich (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER).

    Die nachvollziehbare uneingeschränkte Nutzung eines geeigneten Transportfahrzeuges ist dann eine der Mindestvoraussetzungen für eine stabile kontinuierliche gewerbliche Tätigkeit im Bereich des Schrotthandels (Konkretisierung der bisherigen Rechtsprechung des Senates z. B. Beschluss vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER - zitiert nach juris oder Beschluss vom 5. März 2018 - L 2 AS 790/17 B ER - nicht veröffentlicht).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Die Antragsteller können auch nicht mit Erfolg geltend machen, wegen des Gegenstands des Verfahrens 1 BvL 4/16 beim Bundesverfassungsgericht müssten ihnen vorläufig Leistungen nach dem SGB II erbracht werden (dazu 3.).

    Die Antragsteller können auch nicht mit Erfolg geltend machen, wegen des Gegenstands des Verfahrens 1 BvL 4/16 beim Bundesverfassungsgericht müssten ihnen vorläufig Leistungen nach dem SGB II erbracht werden.

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Satz 3 SGB XII in der bis zum 28. Dezember 2016 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteile vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - und - B 4 AS 44/15 R - juris, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris) herleiten.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Satz 3 SGB XII in der bis zum 28. Dezember 2016 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteile vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - und - B 4 AS 44/15 R - juris, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris) herleiten.
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Satz 3 SGB XII in der bis zum 28. Dezember 2016 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteile vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - und - B 4 AS 44/15 R - juris, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris) herleiten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2017 - L 15 SO 112/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Aber letztlich kann dies dahin stehen, selbst wenn der Auffassung zu folgen wäre, dass die Dauer des Aufenthalts in jedem Fall auch auf andere Weise als durch eine melderechtliche Anmeldung belegt werden kann (so LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2017 - L 15 SO 112/17 B ER - hier zu § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII, zitiert nach juris), ist ein solcher Sachverhalt nicht glaubhaft gemacht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2017 - L 2 AS 575/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Denn dieses Verfahren bezieht sich auf die frühere und nicht auf die aktuelle Rechtslage (vgl. hierzu weitere Ausführungen des Senates in L 2 AS 575/17 B ER - zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - L 6 AS 59/18

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Es kann insoweit offen bleiben, ob allein schon die eigene Abmeldung bei der Meldebehörde direkt die Voraussetzung für den Lauf der Frist nach Satz 4 wieder entfallen lässt (noch weitergehend, wonach viel dafür spricht, dass es nicht auf eine einmalige Anmeldung, sondern auf die fortwährende Anmeldung während der Dauer der Fünfjahresfrist ankommt: Schleswig Holsteinisches LSG, Beschluss vom 4. Mai 2018 - L 6 AS 59/18 B ER - zitiert nach juris).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Niedergelassen sind Selbständige, wenn die Möglichkeit besteht, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als ihres Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2010 in der Rechtssache Attanasio Group - C-384/08 - juris, Rn. 36).
  • BFH, 13.12.2016 - X B 23/16

    Prüfung der Substantiiertheit eines Beweisantrags auch durch Einbeziehung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - L 2 AS 860/18
    Hierbei handelt es sich um "Formalpapiere" (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - X B 23/16 - Rn. 26, zitiert nach juris) bei denen keine gesonderte Prüfung der tatsächlichen Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfolgt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - L 2 AS 446/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zulässigkeit des

    Dauerhaft ist ein solcher Aufenthalt, wenn und solange er nicht auf Beendigung angelegt, also zukunftsoffen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 7. Februar 2019 - L 2 AS 860/18 B ER -, juris Rn. 37).

    Kurze Unterbrechungen, die die Zukunftsoffenheit des Aufenthalts in Deutschland nicht infrage stellen, etwa kurze Heimatbesuche, hindern die Annahme des gewöhnlichen Aufenthalts nicht, wohl aber wesentliche Unterbrechungen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 7. Februar 2019, a.a.O., Rn. 50; BT-Drs.

    Ein starkes Indiz für die Beendigung des zukunftsoffenen Verbleibs stellt dagegen eine vom Ausländer selbst vorgenommene Abmeldung ins Ausland dar (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 7. Februar 2019, a.a.O., Rn. 51).

  • LSG Hamburg, 20.06.2019 - L 4 AS 34/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Die Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S 4 und 5 SGB II setzt eine einmal erfolgte Anmeldung bei der (damals) zuständigen Meldebehörde - und im Übrigen die Glaubhaftmachung (bzw in einem Klageverfahren den Nachweis) eines fünfjährigen gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne wesentliche Unterbrechungen - voraus, nicht aber fortwährende und überdies melderechtskonforme Anmeldungen während der gesamten Dauer der Fünfjahresfrist (so aber wohl LSG Schleswig vom 4.5.2018 - L 6 AS 59/18 B ER = FEVS 70, 89; offenlassend LSG Halle vom 7.2.2019 - L 2 AS 860/18 B ER; wie hier LSG Berlin-Potsdam vom 6.6.2017 - L 15 SO 112/17 B ER = ZFSH/SGB 2017, 646 und LSG Essen vom 23.4.2018 - L 7 AS 2162/17 B ER).

    Es ginge aber zu weit, für das Vorliegen der Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S. 4 und 5 SGB II nicht nur eine einmal erfolgte Anmeldung bei der (damals) zuständigen Meldebehörde - und im Übrigen die Glaubhaftmachung (bzw. in einem Klageverfahren den Nachweis) eines fünfjährigen gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne wesentliche Unterbrechungen - genügen zu lassen, sondern fortwährende und überdies melderechtskonforme Anmeldungen während der gesamten Dauer der Fünfjahresfrist zu verlangen (so aber wohl LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.5.2018 - L 6 AS 59/18 B ER, juris Rn. 27; offenlassend LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.2.2019 - L 2 AS 860/18 B ER, juris Rn. 48ff.; wie hier LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.6.2017 - L 15 SO 112/17 B ER, juris Rn. 25, und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.4.2018 - L 7 AS 2162/17 B ER, juris Rn. 21).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2020 - L 2 AS 267/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    In diesem Sinne kann zum Beispiel die nur gelegentliche Erbringung handwerklicher Leistungen Anhaltspunkt für eine fehlende wirtschaftliche Relevanz der Tätigkeit sein (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2019 - L 2 AS 860/18 B ER, juris).

    Die nachvollziehbare uneingeschränkte Nutzung eines geeigneten Transportfahrzeuges ist dann eine der Mindestvoraussetzungen für eine stabile kontinuierliche gewerbliche Tätigkeit im Bereich des Schrotthandels (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2019 - L 2 AS 860/18 B ER - juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - L 31 AS 1300/19

    Anforderungen an den Umfang der beruflichen Tätigkeit eines Unionsbürgers zur

    In diesem Sinne kann zum Beispiel die nur gelegentliche Erbringung handwerklicher Leistungen Anhaltspunkt für eine fehlende wirtschaftliche Relevanz der Tätigkeit sein (so auch schon Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Februar 2019, L 2 AS 860/18 B ER, zitiert nach juris unter Bezugnahme auf: Hailbronner, AuslR, Kommentar, Stand Einzellieferung April 2013, § 2 FreizügG/EU, Rz. 52).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.05.2019 - L 2 AS 125/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Verhältnis zwischen

    - L 2 AS 88/18 B ER; vom 7. Januar 2019 - L 2 AS 533/18 B ER; vom 7. Februar 2019 - L 2 AS 860/18 B ER - juris; vom 4. April 2019 - L 2 AS 49/19 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - L 2 AS 150/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    - L 2 AS 88/18 B ER; vom 7. Januar 2019 - L 2 AS 533/18 B ER; vom 7. Februar 2019 - L 2 AS 860/18 B ER - juris; vom 4. April 2019 - L 2 AS 49/19 B ER).
  • SG Mainz, 30.07.2019 - S 14 AS 260/19

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für einen Unionsbürger bei

    Dies ergibt sich aus der Gesetzessystematik mit dem Verweis auf die Verlustfeststellung und wird in den Materialien zur Gesetzesbegründung ebenfalls hervorgehoben (vgl. BT-Drs. 18/10211 S. 14; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Februar 2019 - L 2 AS 860/18 B ER - juris Rn. 48).
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