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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 4 AS 527/21 B   

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https://dejure.org/2022,5759
LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 4 AS 527/21 B (https://dejure.org/2022,5759)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.03.2022 - L 4 AS 527/21 B (https://dejure.org/2022,5759)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. März 2022 - L 4 AS 527/21 B (https://dejure.org/2022,5759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Nr 3106 S 1 Nr 2 RVG-VV, § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 3 Abs 1 S 1 RVG, § 45 Abs 1 RVG, § 105 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter Rechtsanwalt - Terminsgebühr - Gebührenanfall bei Erlass eines Gerichtsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter Rechtsanwalt - Terminsgebühr - Gebührenanfall bei Erlass eines Gerichtsbescheids

  • rechtsportal.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter Rechtsanwalt - Terminsgebühr - Gebührenanfall bei Erlass eines Gerichtsbescheids

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2017 - L 4 AS 141/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zur Festsetzung der PKH-Vergütung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 4 AS 527/21
    Gegen die Entscheidung des SG über die Erinnerung ist abweichend von § 178a SGG der weitere Rechtsbehelf der Beschwerde zum LSG eröffnet (§ 73a Abs. 1 SGG; § 1 Abs. 3 RVG) i.V.m. § 56 Abs. 2 RVG, § 33 Abs. 3 bis 8 RVG; vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2017, L 4 AS 141/16 B).
  • LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 4 AS 527/21
    Da hier der Gerichtsbescheid mit dem statthaften Rechtsmittel der Berufung hätte angefochten werden können, weil der Wert der Beschwer für die Klägerin 750 ? überstieg, war die Beantragung einer mündlichen Verhandlung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 des SGG nicht statthafter Rechtsbehelf (vgl. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 105 Rn. 16 1. Spiegelstrich; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. September 2015, L 8 AS 417/15 B KO, juris Rn. 15).
  • LSG Bayern, 28.09.2016 - L 15 SF 113/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Fiktive

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 4 AS 527/21
    Würde man den Wortlaut der Gebührenvorschrift anders verstehen, würde es sich bei der Antragsmöglichkeit nicht um eine Tatbestandsvoraussetzung, sondern um eine überflüssige Beifügung handeln, da eine mündliche Verhandlung vor jedem Erlass eines Gerichtsbescheids ohne Weiteres beantragt werden "kann", denn Anträge können vor Gericht bekanntlich immer gestellt werden, seien sie auch nur im Sinne einer Anregung zu verstehen oder gar rechtsmissbräuchlich (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. September 2016, L 15 SF 113/16 E, juris Rn. 25).
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