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   LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20 B   

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https://dejure.org/2021,7780
LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20 B (https://dejure.org/2021,7780)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.03.2021 - L 4 AS 28/20 B (https://dejure.org/2021,7780)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. März 2021 - L 4 AS 28/20 B (https://dejure.org/2021,7780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Nr 3106 S 2 Nr 3 RVG-VV, Nr 1002 RVG-VV, Nr 1006 RVG-VV, § 14 Abs 1 RVG
    Anfall der Gebühren eines Rechtsanwalts in einem sozialgerichtlichen Verfahren der Grundsicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an das Entstehen einer Erledigungsgebühr

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an das Entstehen einer Erledigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Die Regelungssystematik, der Sinn und Zweck der Regelung sowie ihre Entstehungsgeschichte erfordern eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts, die über das Maß desjenigen hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegolten wird (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. u. a. BSG Urteil vom 14. Februar 2013, Az.: B 14 AS 62/12 R, SozR 4-1300 § 63 Nr. 19).

    Nicht ausreichend für das Entstehen der Erledigungsgebühr war der Umstand, dass der anwaltliche Sachvortrag kausal zur Abhilfeentscheidung des Beklagten beigetragen hat (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, Az.: B 14 AS 62/12 R, SozR 4-1300 § 63 Nr. 19 RN 24).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - L 5 AS 585/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung gegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Die Beschwerde des Beschwerdeführers ist im vorliegenden Fall statthaft, weil der Wert des Beschwerdegegenstands einschließlich der Umsatzsteuer (vgl. LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 27. September 2017, Az.: L 5 AS 585/15 B, juris RN 16 m.w.N.) 200 ? übersteigt (vgl. § 1 Abs. 3 iVm § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2017 - L 4 AS 141/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Gegen die Entscheidung des SG über die Erinnerung ist abweichend von § 178a Sozialgerichtsgesetz (SGG) der weitere Rechtsbehelf der Beschwerde zum Landessozialgericht (LSG) eröffnet (§ 73a Abs. 1 SGG; § 1 Abs. 3 RVG iV.m. § 56 Abs. 2 RVG, § 33 Abs. 3 bis 8 RVG; vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2017, Az. L 4 AS 141/16 B, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2014 - L 5 SF 436/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind demnach in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01. März 2016, Az.: L 6 AS 1367/15 B, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschlüsse vom 18. Februar 2014, Az.: L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P, juris; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16. Juli 2014, Az.: OVG 3 K 33.14, juris).
  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B

    Erledigungserklärung und Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    d) Dem Beschwerdeführer steht wegen des im Klageverfahren abgegebenen Teilanerkenntnis und der daraufhin erfolgten Erledigungserklärung der Klägerin (richtigerweise Klagerücknahme: BSG Beschluss vom 29. Dezember 2005, Az.: B 7a AL 192/05 B, juris RN 7) keine Erledigungsgebühr, Nr. 1000, 1002, 1006 VV RVG, zu.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Eine Unbilligkeit kann allenfalls angenommen werden, wenn die vom Rechtsanwalt angesetzte Gebühr die nach den gesetzlichen Kriterien angemessene Gebühr um mehr als 20% übersteigt (vgl. BSG Urteil vom 01.07.2009, Az.: B 4 AS 21/09 R, juris RN 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2016 - L 6 AS 1367/15
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind demnach in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01. März 2016, Az.: L 6 AS 1367/15 B, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschlüsse vom 18. Februar 2014, Az.: L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P, juris; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16. Juli 2014, Az.: OVG 3 K 33.14, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 19 AS 646/16

    PKH-Verfahren; Wahlmöglichkeit bei Abrechnung verbundener Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Erhebt nur der Rechtsanwalt Beschwerde, darf zu seinen Ungunsten nicht von der Kostenfestsetzung des SG abgewichen werden (wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.Oktober 2016, Az.: L 19 AS 646/16 B, juris RN 57 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Geschäftsgebühr;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20
    Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind demnach in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01. März 2016, Az.: L 6 AS 1367/15 B, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschlüsse vom 18. Februar 2014, Az.: L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P, juris; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16. Juli 2014, Az.: OVG 3 K 33.14, juris).
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