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   LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16 B   

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https://dejure.org/2018,21553
LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16 B (https://dejure.org/2018,21553)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2018 - L 1 R 21/16 B (https://dejure.org/2018,21553)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - L 1 R 21/16 B (https://dejure.org/2018,21553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verschweigen einer Lebensversicherung der getrennt lebenden Ehefrau; Fehlende Anhörung vor einer belastenden Aufhebungsentscheidung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16
    Eine entsprechende Anwendung einer den Rechtsschutz ausschließenden Ausnahmeverfahrensvorschrift ist nicht möglich (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Beschluss vom 29. August 2014, L 2 AS 226/14 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. August 2015, L 11 AS 533/15 B PKH).

    Gegen eine analoge Anwendung dieser Norm spricht bereits, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (vgl. hierzu BT-Drs. 811/12 S. 65; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. April 2017, L 11 AS 248/17 B PKH).

    Während die Ablehnung lediglich die Nichtgewährung einer erstrebten Rechtsposition bedeutet, führt die Aufhebung zu einem Entzug einer bereits erlangten Rechtsposition und stellt damit den deutlich gravierenderen Eingriff dar (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. Februar 2014, L 3 AL 159/13 B PKH; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B).

    Die fehlende Anhörung verstößt gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz sowie § 62 SGG und rechtfertigt grundsätzlich die Aufhebung des Beschlusses (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 62, Rn. 11; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Neuregelung des § 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in der Fassung ab dem 1. Januar 2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31. August 2013 (BGBl. I, S. 3533) oder § 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung (so jedenfalls LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B) anzuwenden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 15 AS 322/16

    Zulässigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16
    Dabei handelt es sich um ein intendiertes Ermessen, welches nur bei Vorliegen besonderer Umstände auszuüben ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. November 2017, L 15 AS 322/16).
  • LSG Sachsen, 20.02.2014 - L 3 AL 159/13

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16
    Während die Ablehnung lediglich die Nichtgewährung einer erstrebten Rechtsposition bedeutet, führt die Aufhebung zu einem Entzug einer bereits erlangten Rechtsposition und stellt damit den deutlich gravierenderen Eingriff dar (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. Februar 2014, L 3 AL 159/13 B PKH; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - L 2 AS 226/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16
    Eine entsprechende Anwendung einer den Rechtsschutz ausschließenden Ausnahmeverfahrensvorschrift ist nicht möglich (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Beschluss vom 29. August 2014, L 2 AS 226/14 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. August 2015, L 11 AS 533/15 B PKH).
  • LSG Bayern, 12.04.2017 - L 11 AS 248/17

    Kein Beschwerdeausschluss gegen die Aufhebung einer bereits erfolgten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16
    Gegen eine analoge Anwendung dieser Norm spricht bereits, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (vgl. hierzu BT-Drs. 811/12 S. 65; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. April 2017, L 11 AS 248/17 B PKH).
  • LSG Bayern, 19.08.2015 - L 11 AS 533/15

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16
    Eine entsprechende Anwendung einer den Rechtsschutz ausschließenden Ausnahmeverfahrensvorschrift ist nicht möglich (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Beschluss vom 29. August 2014, L 2 AS 226/14 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. August 2015, L 11 AS 533/15 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 7 AS 520/19
    Es geht nicht um die Ablehnung der Bewilligung von PKH, sondern um die nachträgliche Aufhebung einer bewilligenden PKH-Entscheidung nach § 73a SGG in Verbindung mit § 124 Zivilprozessordnung (ZPO), die vom Gesetzeswortlaut des § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG nicht umfasst wird (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - L 1 R 21/16 B - juris RdNr. 14).

    Die entsprechende Anwendung der Vorschrift ist nicht möglich, weil es sich um eine den Rechtsschutz ausschließende Ausnahmeverfahrensvorschrift handelt (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - L 1 R 21/16 B - juris RdNr. 14 m.w.N.).

    Hinweise dafür, dass der Gesetzgeber neben der Ablehnung auch die Aufhebung einer PKH-Entscheidung von der Beschwerde ausschließen wollte, sind aus den Gesetzesmaterialien nicht abzuleiten (vgl. hierzu BT-Drs. 811/12 S. 65; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - L 1 R 21/16 B - juris RdNr. 14 m.w.N.).

    Zu beachten ist dabei insbesondere, dass die Ablehnung von beantragter PKH lediglich die Nichtgewährung einer erstrebten Rechtsposition bedeutet, während die Aufhebung der bewilligten PKH zu einem Entzug einer bereits erlangten Rechtsposition führt und damit den deutlich gravierenderen Eingriff darstellt (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - L 1 R 21/16 B - juris RdNr. 14 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2018 - 3 M 146.17

    Ausschluss der Beschwerde Beschlüssen über Prozesskostenhilfe

    Dort wird u.a. die Auffassung vertreten, dass die Beschwerde gegen im sozialgerichtlichen Verfahren ergangene Aufhebungs- oder Änderungsentscheidungen nicht nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG a.F. bzw. § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG ausgeschlossen ist, sondern allein aufgrund der Spezialregelung in § 73a Abs. 8 SGG, wonach das (erstinstanzliche) Gericht endgültig entscheidet (vgl. LSG München, Beschluss vom 11. September 2017 - L 7 AS 584/17 B PKH - juris Rn. 7 ff., LSG Halle, Beschluss vom 8. Juni 2018 - L 1 R 21/16 B - juris Rn. 13 f.; zur älteren landessozialgerichtlichen Rechtsprechung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2018 - OVG 11 M 27.17 - juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Dezember 2017 - OVG 5 M 51.17 - juris Rn. 10).
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