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   LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B   

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https://dejure.org/2016,29070
LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B (https://dejure.org/2016,29070)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B (https://dejure.org/2016,29070)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. August 2016 - L 4 AS 334/16 B (https://dejure.org/2016,29070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 56 Abs 2 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 1 Abs 3 RVG, § 178 S 1 SGG, § 73a Abs 1 S 4 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des SG über die Vergütung des beigeordneten Anwalts - Änderung des § 73a Abs 1 SGG durch das PKH/BerHRÄndG - Voraussetzungen einer Verwirkung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Sozialgerichts über die Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung - Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts; unbefristetes Erinnerungsrecht; KFB; Kostenfestsetzungsbeschluss; Verwirkung; Umstandsmoment; Zeitmoment; Gebührenhöhe; Erinnerungsverfahren; Erinnerung; Beschwerde; Rechtsanwalt; Beiordnung; PKH; ...

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Sozialgerichts über die Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ist auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen, der in Art. 14 Abs. 1 GG für vermögenswerte Güter, d.h. auch für Forderungen, verfassungsrechtlich anerkannt ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08, juris).
  • LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Dauert ein Erinnerungsverfahren - wie hier - zeitlich länger, ist die Staatskasse im eigenen Interesse gehalten, mittels eigener Erinnerung oder zumindest Anschlusserinnerung (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 23. Juni 2014 - L 2 AS 568/13 B, juris) mögliche Vertrauenstatbestände zu ihren Lasten von vornherein auszuschließen, wenn nach eingehender Prüfung die Kostenfestsetzung als überhöht bewertet wird.
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Die Verwirkung findet dabei ihre zentrale rechtliche Grundlage im Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der in der gesamten Rechtsordnung Anwendung findet (vgl. für das Sozialversicherungsrecht z.B. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 26/14 R; Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 11/15 R, juris).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Die Verwirkung findet dabei ihre zentrale rechtliche Grundlage im Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der in der gesamten Rechtsordnung Anwendung findet (vgl. für das Sozialversicherungsrecht z.B. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 26/14 R; Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 11/15 R, juris).
  • LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Die Grenze des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzips beeinflusst dabei auch das "an sich" uneingeschränkte Erinnerungsrecht nach § 56 RVG (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 BE, juris) und begründet einen Rechtsmittelausschluss eigener Art (vgl. hierzu wiederum auch LSG Sachsen-Anhalt, a. a. O.).
  • AG Halle/Saale, 06.03.2014 - 103 II 980/13

    Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfeanwalt: Verwirkung einer unbefristeten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Vielmehr gebieten es die Bindung der Rechtsprechung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes [GG]) sowie das Gebot der Rechtsmittelklarheit, die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers zu respektieren und nur ausnahmsweise einen Ausschluss der an sich unbefristeten Erinnerung anzunehmen (vgl. Amtsgericht [AG] Halle, Beschluss vom 6. März 2014 - 103 II 980/13, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2009 - L 4 P 8/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Aufgrund der Rechtsänderung ist die frühere Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - L 4 P 8/09 B, juris) nicht mehr anwendbar (vgl. hierzu schon Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. November 2015 - L 4 AS 427/15 B).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2015 - L 4 AS 427/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Statthaftigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16
    Aufgrund der Rechtsänderung ist die frühere Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - L 4 P 8/09 B, juris) nicht mehr anwendbar (vgl. hierzu schon Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. November 2015 - L 4 AS 427/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 7 AS 4/17

    Höhe einer Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Erforderlich sind daher neben einem bloßen Zeitablauf die Verwirkung auslösende "besondere Umstände" in Gestalt eines Umstandsmoments (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. August 2016 - L 4 AS 334/16 B - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2016 - I-10 W 5 - 14/16), die nur dann angenommen werden, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 23. Juni 2015, aaO.).

    Für den Bereich des Erinnerungsrechts der Staatskasse nach dem RVG wird ein solcher besonderer Vertrauensumstand z.B. für den Fall angenommen, dass die Staatskasse nach Kenntnisnahme von der Vergütungsfestsetzung und eigener Prüfmöglichkeit über einen längeren Zeitraum untätig bleibt und ggf. sogar ein vom beigeordneten Rechtsanwalt eingeleitetes Erinnerungsverfahren rügelos abwartet, ohne eine eigene Erinnerung oder zumindest eine Anschlusserinnerung einzulegen (vgl.: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. August 2016, aaO.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird (vgl. BayLSG, Beschl. v. 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rn. 28 f.), spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rn. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - L 5 AS 585/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung gegen

    Dies gilt auch für das Erinnerungsrecht nach § 56 Abs. 2 RVG (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. November 2015 - L 4 AS 427/15 B -, juris Rn. 18; Beschluss vom 8. August 2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rn. 19).

    Es müssten aber noch Umstandsmomente hinzutreten, um eine Verwirkung herbeizuführen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. November 2015, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 8. August 2016, a.a.O., Rn. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2016 - L 7/14 SB 56/14
    Erforderlich sind daher neben einem bloßen Zeitablauf die Verwirkung auslösende "besonderen Umstände" in Gestalt eines Umstandsmoments (vgl.: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. August 2016 - L 4 AS 334/16 B - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2016 - I-10 W 5 - 14/16), die nur dann angenommen werden, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015, aaO.).

    Für den Bereich des Erinnerungsrechts der Staatskasse nach dem RVG wird ein solcher besonderer Vertrauensumstand z.B. für den Fall angenommen, dass die Staatskasse nach Kenntnisnahme von der Vergütungsfestsetzung und eigener Prüfmöglichkeit über einen längeren Zeitraum untätig bleibt und ggf. sogar ein vom beigeordneten Rechtsanwalt eingeleitetes Erinnerungsverfahren rügelos abwartet, ohne eine eigene Erinnerung oder zumindest eine Anschlusserinnerung einzulegen (vgl.: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. August 2016, aaO.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 6 AS 1225/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung

    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richten sich hier nach Maßgabe der über § 73a Abs. 1 SGG iVm § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG anwendbaren §§ 1 Abs. 3, 33 Abs. 5 RVG, die als spezialgesetzliche Regelung den allgemeinen Bestimmungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in §§ 66, 67 SGG vorgehen (vgl. etwa LSGNRW Beschluss vom 11.12.2009 - L 19 B 281/09 AS, juris Rn. 25; ebenso Bayerisches LSG Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 8 E juris Rn.9, vgl. auch LSG NRW Beschlüsse vom 17.11.2010 - L 19 B 334/09 AS; vom 13.7.2009 - L 7 B 2/09 SB; vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO sowie zuletzt vom 09.09.2015 - L 16 KR 716/14 B juris Rn.12; ebenfalls LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 08.08 2016 - L 4 AS 334/16 B, juris Rn. 14, mwN; a.A. zum bis dahin geltenden Recht - aber nur des § 197 SGG - etwa LSG NRW Beschluss vom 02.05.2011 - L 10 P 112/10 B -, alle juris , vgl. zu § 197 SGG Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, 2. Aufl. 2014, § 197 Rn. 8).
  • LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

    Während das BayLSG (Beschluss vom 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rdnr. 28 f.) ausgeführt hat, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird, spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rdnr. 22).
  • LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

    Während das BayLSG (Beschluss vom 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rdnr. 28 f.) ausgeführt hat, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird, spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rdnr. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2017 - L 6 AS 1636/16

    Gebührenbeschwerde; Keine Wiedereinsetzung von Amts wegen; Fehlerhafte oder

    Diese Bestimmungen sind über § 73a Abs. 1 SGG anwendbar und gehen im Beschwerdeverfahren nach dem RVG (Gebührenbeschwerde) als spezialgesetzliche Regelungen den allgemeinen Bestimmungen zur Wiedereinsetzung vor (s. LSG NRW Beschlüsse vom 17.11.2010 - L 19 B 334/09 AS; vom 13.7.2009 - L 7 B 2/09 SB; vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO; vom 09.09.2015 - L 16 KR 716/14 B juris Rn.12; ebenso LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 08.08 2016 - L 4 AS 334/16 B, juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2020 - L 7 BK 35/19
    Erforderlich sind daher neben einem bloßen Zeitablauf die Verwirkung auslösende "besondere Umstände" in Gestalt eines Umstandsmoments (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. August 2016 - L 4 AS 334/16 B - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2016 - I-10 W 5 - 14/16), die nur dann angenommen werden, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 23. Juni 2015, aaO.).
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