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   LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11   

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https://dejure.org/2016,64486
LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11 (https://dejure.org/2016,64486)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 6 U 64/11 (https://dejure.org/2016,64486)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 6 U 64/11 (https://dejure.org/2016,64486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anl 1 Nr 2103 BKV, § 9 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2103 - arbeitstechnische Voraussetzung - Exposition - gefährdende Tätigkeit - haftungsbegründende Kausalität - Nachweis - Befallsmuster am Hand- und Armgelenk - sachverständige Feststellung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Existenz eines anerkannten Dosismodells für die Berufskrankheit nach Nr. 2103 der Anlage 1 zur BerufskrankheitenVO (hier: Ellenbogengelenksarthrose); Würdigung der Besonderheit der beruflichen Belastung in einer Gesamtschau der Intensität der Belastung und ihrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Ellenbogengelenksarthrose; Risikofaktor; Befallsmuster; Nachweis der Erkrankung; Arbeitshinweise; berufliche Belastung; gefährdende Tätigkeit; Ursachenzusammenhang; Plausibilitätsprüfung; besondere Einwirkung; bealstungsadaptiv; Dosismodell; ...

  • rechtsportal.de

    BKV Anlage 1 Nr. 2103 ; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anforderungen an die Anerkennung arthrotischer Veränderungen im Armbereich als Berufskrankheit nach Nr. 2103 der Anl. 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Die näheren Einzelheiten zum Erlass der BKV regelt § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 6 SGB VII. Der Versicherungsfall einer in der Anlage 1 zur BKV aufgelisteten BK setzt voraus, dass die Verrichtung der versicherten Tätigkeit eine belastende berufliche Einwirkung auf die Gesundheit bewirkt (Einwirkungskausalität) und diese Einwirkung die vom jeweiligen Berufskrankheiten-Tatbestand erfasste Erkrankung wesentlich verursacht hat (vgl. BSG, 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R, juris).

    Hier ist die Rechtsprechung zu beachten, nach der eine rechnerisch exakte Mindestexposition zur Bejahung eines ausreichenden Maßes an Einwirkungen bei Berufskrankheiten bei der BK 2103 nicht gefordert werden kann (BSG, 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, Rn. 22. f.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - L 6 U 95/05

    Voraussetzungen der Anerkennung einer erschütterungsbedingten Erkrankung nach Nr.

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Insoweit lässt sich die im Merkblatt enthaltene Zweijahresgrenze (a.a.O. S. 7 unten) als allgemeiner Erfahrungswert des Inhalts verstehen, dass zumindest nach zweijähriger täglich mehrstündiger Druckluftarbeit ein Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkung und Erkrankung generell wahrscheinlich ist (in diesem Sinne Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 1170; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Stand November 2008, M 2103, Rn. 4; vgl. LSG Sachsen-Anhalt, 17. Februar 2010 - L 6 U 95/05, juris Rn. 8).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Damit entspricht sein Gutachten den diesbezüglichen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BSG, 23. April 2015 - B 2 U 10/14 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 6 Rn. 20).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Das BSG hat insofern unter Verweis auf ältere Entscheidungen (27.06.2006 - B 2 U 20/04 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, Rn. 19; 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5) ausgeführt, dass der Wert einer Mindestdosis so niedrig bemessen sein muss, dass bei seiner Unterschreitung auch in besonders gelagerten Fällen ein rechtlich relevanter Kausalzusammenhang ohne weitere medizinische Untersuchung ausgeschlossen ist.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 64/11
    Das BSG hat insofern unter Verweis auf ältere Entscheidungen (27.06.2006 - B 2 U 20/04 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, Rn. 19; 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5) ausgeführt, dass der Wert einer Mindestdosis so niedrig bemessen sein muss, dass bei seiner Unterschreitung auch in besonders gelagerten Fällen ein rechtlich relevanter Kausalzusammenhang ohne weitere medizinische Untersuchung ausgeschlossen ist.
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