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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17   

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https://dejure.org/2020,33390
LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17 (https://dejure.org/2020,33390)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.09.2020 - L 8 SO 57/17 (https://dejure.org/2020,33390)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. September 2020 - L 8 SO 57/17 (https://dejure.org/2020,33390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 98 Abs 2 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 4 SGB 12, § 86 SGB 8
    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - stationäre Unterbringung - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung - Geburt eines Kindes in einer Einrichtung - Maßgeblichkeit des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter - Minderjährigkeit der Mutter - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Erst aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) mit Urteil vom 26. September 2002 - 5 C 46.01 - sei ihm bekannt geworden, dass die Begründung eines gA eines minderjährigen Kindes eine tatsächliche Aufenthaltsnahme voraussetze.

    Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des BVerwG vom 26. September 2002 (5 C 46/01) ergebe sich nichts anderes, da der dort entschiedene Sachverhalt anders gelagert und mit dem vorliegenden Fall nicht zu vergleichen sei.

  • OVG Hamburg, 01.09.2005 - 4 Bf 441/01

    Zum Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers, der einem Hilfeempfänger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Bei Einrichtungswechseln müsse ein Übertritt nach § 98 Abs. 2 S. 2 SGB XII gegeben sein (Hinweis auf Urteil des Hamburgischen OVG vom 1. September 2005 - 4 Bf 441/01 -).

    Hierdurch soll der Ort der (Geburts-)Einrichtung geschützt werden, insbesondere für den Fall, dass sich nach der Geburt die Notwendigkeit eines längeren stationären Aufenthalts des Neugeborenen in der Klinik - wie hier bei Je. (und J.) - anschließt (vgl. H.isches OVG, Urteil vom 1. September 2005 - 4 Bf 441/01 -, juris, RdNr. 27).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Denn § 14 SGB IX kennt nur den erst- und den zweitangegangenen Rehabilitationsträger (vgl. Urteil des BSG vom 8. März 2016 - B 1 KR 27/15 R -, juris RdNr. 12 ff.).
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Auch bei den sich anschließenden Unterbringungen im Kinderheim B ... vom 7. Mai 1993 bis zum 23. September 2001, im D. in U. vom 24. September 2001 bis zum 2. August 2009 und in der stationären Wohngruppe im Wohnheim der Pf. vom 3. August 2009 bis zum 31. Dezember 2013 handelt es sich jeweils um stationäre Einrichtungen im Sinne des § 98 Abs. 2 S. 1 SGB XII. Denn eine Einrichtung gemäß § 13 Abs. 2 SGB XII/§ 3a BSHG ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist, und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfen oder der Erziehung dient (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 8 SO 12/16 R -, juris, RdNr. 28).
  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Eine Beiladung von Je., der Pf. und/oder der WKM gemäß § 75 Abs. 2 1. Alt. SGG waren nicht erforderlich (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R -, juris RdNr. 10 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07

    Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Soweit in § 4 Abs. 2 AG SGB XII LSA bzw. § 2 Abs. 1 S. 1 AG SGB IX LSA die Sozialagentur Sachsen-Anhalt als für die Durchführung der Klageverfahren zuständige Behörde genannt ist, ist sie als rechtlich unselbstständige Landesbehörde nicht beteiligtenfähig im Sinne von § 70 SGG (so bereits LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. August 2009 - L 8 SO 16/07 -, juris RdNr. 35 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 SO 110/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Dementsprechend habe das Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen § 98 Abs. 2 S. 4 SGB XII in einem Fall für anwendbar erachtet, in dem von vornherein feststand, dass das Kind nicht bei seinen Eltern leben könne (Urteil vom 14. Februar 2011 - L 20 SO 110/08 -).
  • OVG Sachsen, 25.04.2008 - 1 A 93/08

    Kostenerstattung; gewöhnlicher Aufenthalt eines Neugeborenen;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17
    Nach Kenntnis eines aktuelleren Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 25. April 2008 (1 A 93/08) bestünden an der Rechtsauffassung, die zur Anerkennung der örtlichen Zuständigkeit für die stationäre Leistung geführt habe, nunmehr erhebliche Zweifel.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 32/20
    Der aufgrund der für den Zwillingsbruder J. H. (im Weiteren: J.) aufgewendeten Kosten geltend gemachte Erstattungsanspruch des Klägers ist Gegenstand des Berufungsverfahrens L 8 SO 57/17, von dem dieses Verfahren abgetrennt worden ist.

    Gegen das ihm am 9. Oktober 2017 zugestellte Urteil hat der Kläger am 7. November 2017 Berufung beim LSG eingelegt und die Kostenerstattung für J. und J. weiterverfolgt (L 8 SO 57/17).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Streitakte L 8 SO 57/17 sowie der Verwaltungsakten des Klägers und des Beklagten, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

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