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LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2022 - L 3 R 217/21 |
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§ 44 SGB 10, § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, § 256a Abs 2 SGB 6, § 23 Abs 1 S 2 SGB 10, § 44 SGB 10
Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - Mindestvoraussetzung für die Anerkennung von Prämien als Entgelt für die Zusatzversorgung der Intelligenz.
Verfahrensgang
- SG Halle, 20.07.2021 - S 8 R 420/20
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2022 - L 3 R 217/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R
Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2022 - L 3 R 217/21
Er berufe sich insoweit auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R).Nach den vom BSG in seinen Urteilen vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) und vom 15. Dezember 2016 (B 5 RS 6/16 R) bestätigten Grundsätzen der objektiven Beweislast könnten zusätzliche Geldleistungen nur festgestellt werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sei, dass der Versicherte die Zahlungen erhalten habe und in welcher Höhe diese erfolgt seien.
- BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 6/16 R
Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2022 - L 3 R 217/21
Nach den vom BSG in seinen Urteilen vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) und vom 15. Dezember 2016 (B 5 RS 6/16 R) bestätigten Grundsätzen der objektiven Beweislast könnten zusätzliche Geldleistungen nur festgestellt werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sei, dass der Versicherte die Zahlungen erhalten habe und in welcher Höhe diese erfolgt seien. - BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2022 - L 3 R 217/21
Im konkreten Fall einer anlass- und leistungsbezogenen Zahlung wäre eine Schätzung indes auch nicht annähernd möglich (vgl. zur Nichtanwendbarkeit der Regelung in § 287 Zivilprozessordnung schon: BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 -, juris, RdNr. 19). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
Gesetzliche Rentenversicherung: Ermittlung von Rentenansprüchen eines …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2022 - L 3 R 217/21
Da die Zahlung der Prämien nicht voraussetzungslos erfolgte, hat der Kläger, um eine Feststellung zusätzlicher Entgelte beanspruchen zu können, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass alle diese Voraussetzungen in jedem einzelnen Jahr erfüllt gewesen sind und ihm ein bestimmter, berücksichtigungsfähiger Betrag auch tatsächlich gezahlt worden ist (vgl. hierzu für die Jahresendprämie auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - L 33 R 24/17 -, juris).