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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - L 3 R 48/17 B   

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https://dejure.org/2017,26149
LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - L 3 R 48/17 B (https://dejure.org/2017,26149)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2017 - L 3 R 48/17 B (https://dejure.org/2017,26149)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2017 - L 3 R 48/17 B (https://dejure.org/2017,26149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Abs 1 Nr 1 JVEG, § 8 Abs 2 S 1 JVEG, § 9 Abs 1 JVEG, Anl 1 JVEG, § 43 SGB 6 vom 20.12.2000
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenentschädigung - Gutachten über die Erwerbsminderung nach § 43 SGB 6 idF vom 20.12.2000 - Einbeziehung in die Anlage 1 des JVEG - keine Änderung durch Rentenreform - Kriterien für die Vergütung nach der Honorargruppe 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Zur Festsetzung der Sachverständigenvergütung nach JVEG - Vergütungsfestsetzung; Gutachten; Gutachter; Sachverständiger; Honorargruppe M 2; Honorargruppe M 3

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren für ein fachärztliches Sachverständigengutachten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 101 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Entschädigung als Zeuge oder Sachverständiger | Gutachten zur Erwerbsminderung und Honorargruppe 3

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen, 21.01.2015 - L 8 SF 21/12

    Abgrenzung der Honorargruppen M 2 und M 3 - Kostensachen; medizinisches Gutachten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - L 3 R 48/17
    Es bestehen hier gewisse Bedenken, gegen die von der überwiegenden Meinung vertretene Auffassung, dass Gutachten zur Frage der Erwerbsminderung nach dem SGB VI nicht den Gutachten "zur Minderung der Erwerbsfähigkeit und zur Invalidität" im Sinne der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG zugeordnet werden sollen (vgl. statt aller: Sächsisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - L 8 SF 21/12 E -, juris unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A -, juris, RdNr. 39, 43).

    Im Ergebnis kommt es auf diese Frage für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht entscheidungserheblich an, weil auch die überwiegende Meinung die medizinischen Sachverständigengutachten zur Feststellung einer Erwerbsminderung im Sinne von § 43 SGB VI - wie nach der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG die "beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Gutachten zur Minderung der Erwerbsfähigkeit" - grundsätzlich der Honorargruppe M 2 zuordnet (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2015, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - L 3 R 48/17
    Für den zu berücksichtigenden Zeitaufwand ist auf einen typisierten Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung und durchschnittlicher Arbeitsintensität abzustellen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07 -, juris; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - L 3 R 48/17
    Es bestehen hier gewisse Bedenken, gegen die von der überwiegenden Meinung vertretene Auffassung, dass Gutachten zur Frage der Erwerbsminderung nach dem SGB VI nicht den Gutachten "zur Minderung der Erwerbsfähigkeit und zur Invalidität" im Sinne der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG zugeordnet werden sollen (vgl. statt aller: Sächsisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - L 8 SF 21/12 E -, juris unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A -, juris, RdNr. 39, 43).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07

    Nicht mehr nachvollziehbare Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - L 3 R 48/17
    Für den zu berücksichtigenden Zeitaufwand ist auf einen typisierten Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung und durchschnittlicher Arbeitsintensität abzustellen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07 -, juris; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98 -, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2009 - L 6 R 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Statthaftigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - L 3 R 48/17
    Unter Berücksichtigung der für die Unterscheidung zwischen der Honorargruppe M 2 und M 3 vom LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 23. September 2009 - L 6 R 303/09 B -, juris, RdNr. 24ff.) herausgearbeiteten Kriterien liege hier ein der Honorargruppe M 3 zuzuordnendes Zustandsgutachten, dessen Ausgangspunkt besonders schwierige, komplizierte und widersprüchliche Befunde aufweise, nicht vor.
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