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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02   

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https://dejure.org/2003,13954
LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02 (https://dejure.org/2003,13954)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02 (https://dejure.org/2003,13954)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. November 2003 - L 7 (5) VG 22/02 (https://dejure.org/2003,13954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Beginn einer Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz/ Beschädigtenrente; Opferentschädigung wegen psychischer Störungen aufgrund erzwungenen Geschlechtverkehrs (Sexueller Missbrauch); Verspätete Antragstellung bei Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Durch das Zeugnisverweigerungsrecht sollen Konfliktsituationen innerhalb der Familie vermieden und damit zugleich der Zusammenhalt der Familie gestärkt werden (vgl zum Normzweck des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO: Berger in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl 2006, § 383 RdNr 1; Damrau in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl 2008, § 383 RdNr 1; Greger in Zöller, ZPO, 27. Aufl 2009, § 383 RdNr 1a; zum Zeugnisverweigerungsrecht als Anknüpfungspunkt für die Konfliktslage schon LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02 - Breith 2004, 674).
  • SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08

    Gewährung einer Versorgungsrente für zurückliegende Zeiträume als

    Rechtsunkenntnis schließt ein Verschulden nicht aus; grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jedem Bürger gesetzliche Bestimmungen nach ihrer Veröffentlichung bekannt sind (Publizitätsgrundsatz), und im Übrigen bestehen im Sozialrecht für den Bürger vielfältige Möglichkeiten, sich über seine sozialen Rechte zu informieren (LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02 - in Breithaupt 2004 S. 676, insbesondere unter Hinweis auf die Verpflichtung der Leistungsträger zur Auskunft und Beratung nach §§ 13 bis 15 SGB I).

    Begründet wird dies damit, dass Minderjährige in der Rechtsordnung einen besonderen Schutz genießen; unter Hinweis auf den Minderjährigenschutz wird betont, dass für Minderjährige andere Maßstäbe als für Erwachsene gelten (LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02 - in Breithaupt 2004 S. 676).

    Für die Prüfung, ob ein Verlängerungstatbestand im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG vorliegt, ist bei Minderjährigen demnach allein auf ein Verschulden des gesetzlichen Vertreters abzustellen (LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 a.a.O. S.677); vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt vom 28.04.2005 - L 7 (5) VG 22/02 - in SGb 2005 S 341 und BSG vom 11.12.2008 - B 9/9 a VG 1/07 R - in SGb 2009 S. 95.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2008 - L 6 VG 12/08

    Anspruch auf Opferentschädigung, Beginn der Leistung, Hinderung an der

    Zur Begründung bezog er sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und auf ein Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003, Az.: L 7 (5) VG 22/02 und führte aus, dass O C sich in einer Konfliktsituation zwischen dem geschädigten Kind und dem Täter befunden habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 V 15/05

    Streit über den Anspruchszeitraum für Versorgungsleistungen nach dem

    Rechtsunkenntnis (also das fehlende Wissen um einen möglicherweise bestehenden Anspruch bzw. Entschädigungstatbestand) stellt jedoch keinen Anwendungsfall des § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG dar (BSG, Urteil vom 15. August 2000 - B 9 VG 1/99 R, SozR 3-3100 § 60 Nr. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2002 - L 10 V 16/02 m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2003 - L 7 (5) VG 22/02, Breithaupt 2004, 676; Rohr/Strässer, Bundesversorgungsrecht, § 60 - K 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - L 13 VG 58/16
    Zwar ist davon auszugehen, dass die Klägerin - als minderjähriges Opfer eines sexuellen Missbrauchs - bis zum Eintritt ihrer Volljährigkeit im Jahre 1985 ohne ihr Verschulden an der Antragstellung im Sinne des § 60 Abs. 1 S. 1 BVG verhindert war (vgl. hierzu Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. November 2003, Az.: L 7 (5) VG 22/02).
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