Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56894
LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16 (https://dejure.org/2017,56894)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.12.2017 - L 3 R 477/16 (https://dejure.org/2017,56894)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - L 3 R 477/16 (https://dejure.org/2017,56894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Zuständigkeit unterschiedlicher Sozialleistungsträger bzw Rehabilitationsträger für die Versorgung eines behinderten Menschen mit einem Treppenlift - ausreichender Bezug zum Arbeitsverhältnis

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16
    Treppenlifte dienen indes nicht der von der Krankenkasse allein geschuldeten Rehabilitation des Versicherten, sondern der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung, die nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen fällt (vgl. zu einer elektrisch betriebenen Treppensteighilfe: BSG, Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R -, juris, RdNr. 16).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16
    Die Frage, "ob" durch die Beklagte als Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit, während hinsichtlich des "wie", d.h. welche Leistungen im Einzelfall konkret zu erbringen sind, nur ein eingeschränkt gerichtlich überprüfbares Auswahlermessen des Rehabilitationsträgers (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R -, juris) besteht.
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16
    Als erstangegangener Rehabilitationsträger hat die Beklagte die Alleinzuständigkeit für die Entscheidung über einen Anspruch des Klägers auf Leistungen der Teilhabe für den geltend gemachten Bedarf der Teilhabe, da sie Rehabilitationsträger im Sinne des § 6 SGB IX ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R -, RdNr. 28 ff.).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16
    Es kann offen bleiben, ob es sich bei dem hier geltend gemachten Anspruch um einen Geldleistungs- oder um einen Sachleistungsanspruch handelt (einen Geldleistungsanspruch für die Versorgung mit Batterien für Hörgeräte bejahend: BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R -, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2015 - L 9 SO 42/14
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16
    Der Umbau eines Hauses, der es dem behinderten Menschen überhaupt erst ermöglicht, sein Haus selbstständig zu verlassen, stellt eine Maßnahme der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dar (vgl. wie hier LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. November 2015 - L 9 SO 42/14 -, juris).
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 18/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 3 R 477/16
    Die Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers erstreckt sich nach § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX im Verhältnis des Rehabilitationsträgers zu dem behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation vorgesehen sind (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 18/14 R -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht