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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17 B   

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https://dejure.org/2018,55567
LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17 B (https://dejure.org/2018,55567)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.12.2018 - L 2 AS 80/17 B (https://dejure.org/2018,55567)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - L 2 AS 80/17 B (https://dejure.org/2018,55567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 59 Abs 1 S 1 RVG, § 59 Abs 2 S 1 RVG, § 45 Abs 1 RVG, § 47 RVG, § 54 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung - Einwand der Staatskasse - Vereitelung des Anspruchsübergangs - Kostenerstattungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 193 SGG - Rechtsnatur - Freistellungsanspruch - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütung beigeordneter Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2020 - L 10 SF 371/20 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - kein

    Denn eine Kostenvereinbarung, mit der eine mögliche (Teil-)Erstattung außergerichtlicher Kosten durch den Prozessgegner (der selbst keine Erstattung seiner Kosten verlangen kann, s.o.) mit diesem ohne Not "wegvereinbart" wird, widerspricht in Verfahren mit PKH-Bewilligung unter Anwaltsbeiordnung dem auch im Kostenrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und stellt sich als rechtsmissbräuchliches Handeln zum Nachteil der Staatskasse dar, weil ein Rückgriff der Staatskasse gegen den Prozessgegner damit vereitelt wird (wie hier vgl. Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.12.2018, L 2 AS 80/17 B, in juris, Rdnr. 43; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018, L 1 SF 1571/16 B, in juris, Rdnr. 21; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, a.a.O., § 55 Rdnr. 55, alle m.w.N.; s. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2008, L 20 B 59/08 SO, in juris, Rdnrn. 26 ff., das bereits das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vergütungsfestsetzungsbeschwerde verneint).
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