Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50778
LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19 (https://dejure.org/2021,50778)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.09.2021 - L 3 R 374/19 (https://dejure.org/2021,50778)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. September 2021 - L 3 R 374/19 (https://dejure.org/2021,50778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,50778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 43 Abs 2 SGB 6, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 4 SGB 10, GG
    Gewährung rückwirkender Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Nachleistungsbegrenzung des § 44 Abs 4 SGB 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Gewährung rückwirkender Leistungen kommt längstens für einen Zeitraum bis zu 4 Jahre in Betracht.

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung Rechtmäßigkeit der Anwendung der gesetzlichen Nachzahlungsbegrenzung aus des § 44 Abs. 4 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R

    Erziehungsrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19
    Dementsprechend könne die Versäumung der Frist nach § 44 Abs. 4 SGB X, die auf einem Fehlverhalten der Verwaltung beruhe, durch einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch nicht zu einer mehr als vier Jahre rückwirkenden nachträglichen Leistungsgewährung führen (Hinweis auf Urteile des BSG vom 24. April 2014 - B 13 R 23/13 R - und vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R -).

    Die Kammer schließe sich insoweit der Entscheidung des BSG vom 24. April 2014 (B 13 R 23/13 R) an.

    In dem von ihm in der Klagebegründung wohl bezeichneten Urteil des 4. Senats des BSG vom 26. Juni 2007 (B4 R 19/07 R, juris) war allein umstritten, ob sich die gesetzliche Nachzahlungsbegrenzung auch in Fällen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs unmittelbar aus der Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB X (so die Auffassung des 4. Senats des BSG in der vorgenannten Entscheidung) oder aus dessen analoger Anwendung (so die ständige Rechtsprechung des 13. Senats des BSG, wie sie in dem Urteil vom 24. April 2014 in dem Verfahren B 13 R 23/13 R [juris] ausführlich referiert wird) ergibt.

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19
    Gegen eine entsprechende Anwendung der Norm habe sich zuletzt der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 26. Juni 2007 in dem Verfahren "B 4 R 18/07 R " (gemeint wohl B 4 R 19/07 R) ausgesprochen.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19
    Die Vorschrift diene damit der Verwirklichung materieller Gerechtigkeit des Einzelnen zu Lasten der Rechtssicherheit, obwohl aus dem Grundgesetz gerade keine Verpflichtung erwachse, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte nach Eintritt der Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag aufzuheben (Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 -).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19
    Dementsprechend könne die Versäumung der Frist nach § 44 Abs. 4 SGB X, die auf einem Fehlverhalten der Verwaltung beruhe, durch einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch nicht zu einer mehr als vier Jahre rückwirkenden nachträglichen Leistungsgewährung führen (Hinweis auf Urteile des BSG vom 24. April 2014 - B 13 R 23/13 R - und vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R -).
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19
    Zweifel daran, dass die Begrenzung längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren erfolgt, sind in keiner der in Bezug genommenen Entscheidungen geäußert worden (ebenso für eine im Zugunstenverfahren gewährte Rente aufgrund von Ghetto-Beitragszeiten längstens für einen rückwirkenden Zeitraum von vier Jahren: Urteil des 5. Senats des BSG vom 8. Februar 2012 - B 5 R 38/11 R-, juris).
  • SG Halle, 17.10.2019 - S 13 R 532/18

    Zeitliche Begrenzung einer Nachzahlung des Versicherungsträgers

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2021 - L 3 R 374/19
    das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 17.10.2019 - S 13 R 532/18 aufzuheben, die Berufungsbeklagte zu verurteilen, den Rentenbescheid vom 08.05.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.09.2018 dahingehend abzuändern, dass dem Berufungskläger die Nachzahlung auch für den Zeitraum vom 01.03.2003 bis 31.12.2013 neu festgestellt und dieser Betrag zur Auszahlung gebracht wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht