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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 10/10   

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https://dejure.org/2012,19848
LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 10/10 (https://dejure.org/2012,19848)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.02.2012 - L 2 AL 10/10 (https://dejure.org/2012,19848)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - L 2 AL 10/10 (https://dejure.org/2012,19848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 130 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 131 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 10.12.2001, § 25 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 10.12.2001
    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Ausbildung als Arbeitsentgelt - keine fiktive Bemessung - Bemessungszeitraum - keine Berücksichtigung nachgezahlten, aber nicht rechtzeitig abgerechneten Arbeitsentgeltes - Abschaffung der fiktiven ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des Arbeitslosengeldes im Anschluss an eine betriebliche Ausbildung; Berücksichtigung nachträglich zugeflossener Arbeitsentgelte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 757 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 10/10
    Die Ausbildungsvergütung in einer betrieblichen Ausbildung ist Arbeitsentgelt im Sinne des Alg-Bemessungsrechts (offen gelassen in BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R - zitiert nach juris).

    Für diese Personengruppe wird dann eine Bestimmung eines fiktiven Bemessungsentgelts nach § 132 SGB III durchgeführt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R - zitiert nach juris).

    Die Frage, ob die allgemeinen Bemessungsregelung nach §§ 130, 131 SGB III und nicht eine fiktive Bemessung auch bei einem niedrigen Ausbildungsentgelt Anwendung finden dürfen ist vom BSG noch nicht entschieden worden (das Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R - betraf einen Fall ohne Ausbildungsvergütung; auch in dem dem Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R zugrundeliegenden Sachverhalt war im Ergebnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden).

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 10/10
    Von der Zuordnung der Ausbildungsvergütung zum Arbeitsentgelt scheint auch das BSG auszugehen, wenn es in einer anderen Entscheidung ausführt, dass es zutreffen mag, dass nach dem ab dem 1. Januar 2005 geltenden Recht Auszubildende, denen eine nur geringe Ausbildungsvergütung gezahlt worden ist, bei der Alg-Bemessung schlechter gestellt sind, als diejenigen, die kein Arbeitsentgelt erhalten (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R, Rn. 22).

    Die Frage, ob die allgemeinen Bemessungsregelung nach §§ 130, 131 SGB III und nicht eine fiktive Bemessung auch bei einem niedrigen Ausbildungsentgelt Anwendung finden dürfen ist vom BSG noch nicht entschieden worden (das Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R - betraf einen Fall ohne Ausbildungsvergütung; auch in dem dem Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R zugrundeliegenden Sachverhalt war im Ergebnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 10/10
    Ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum liegt vor, wenn das erarbeitete Arbeitsentgelt vollständig errechnet ist, so dass es ohne weiteres an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - z. B. Urteil vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 89/99 R - zitiert nach juris).

    Das BSG hat ausdrücklich betont, dass sich an der Festlegung des Bemessungsrahmens und des Bemessungszeitraums unter Beachtung nur der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume durch den Wandel der Rechtsprechung zum Zuflussprinzip (von der strengen zur modifizierten Zuflusstheorie, nach der auch Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, auf dass bereits im Bemessungszeitraum ein Anspruch bestand, der aber erst nach Ende des Bemessungszeitraums erfüllt wird) nichts geändert hat (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 89/99 R - zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2007 - L 2 AL 168/05
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 10/10
    Hierbei hat er auf eine Entscheidung des Senates vom 21. März 2007 - L 2 AL 168/05 - verwiesen, in welcher der Senat die Nichtanwendung einer solchen fiktiven Bemessung für Auszubildende mit Ausbildungsentgelt für verfassungsrechtlich zulässig angesehen hat.

    Für eine Leistungsberechnung nach einem fiktiven Bemessungsentgelt auf der Basis des Arbeitsentgelts, das der Kläger bei einer Arbeitsaufnahme nach der Ausbildung hätte erzielen können, fehlt die gesetzliche Grundlage (so der Senat schon in seiner Entscheidung vom 21. März 2007 - L 2 AL 168/05 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 10/10
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, statt anderer Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 zitiert nach juris).
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