Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Pflegeversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 9 SGB 11, § 82 Abs 1 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 1 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 2 SGB 11, § 82 Abs 2 Nr 3 SGB 11
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber Heimbewohnern - Rechtsstreit - Bewohner und zuständiger Sozialhilfeträger - keine Beteiligten - keine notwendige Beiladung - zulässige Klageart - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau - S 3 P 37/04
- SG Dessau, 23.08.2006 - S 3 P 37/04
- SG Magdeburg, 08.12.2006 - S 12 P 27/00
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07
- BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 3/11 R
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12
- BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 1/13 R
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
- BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12
- BSG, 25.10.2016 - B 10 ÜG 24/16 B
Papierfundstellen
- NZS 2011, 779 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
Hinsichtlich der Erbbauzinsen werde auf das Urteil des BSG vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R) verwiesen.Darin liegt auch der Unterschied zu der Entscheidung des BSG vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R), nach der bei der Anmietung eines Gebäudes auch die in den Mietkosten enthaltenen Kosten für das reine Grundstück auf die Heimbewohner umgelegt werden können.
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Pflegeeinrichtungen nicht gezwungen werden dürfen, ihre Leistungen unterhalb ihrer "Gestehungskosten" anzubieten und zu erbringen (…vgl. Wigge in Wannagat, a.a.O., § 82 RdNr. 19) und dass allen Einrichtungen gleichermaßen ein kostendeckender Betrieb und die Erzielung von Gewinnen möglich sein muss (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 24. Juli 2003, a.a.O.).
Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BSG vom 24. Juli 2003 (a.a.O.), da dort offen gelassen wurde, wie hinsichtlich der ausdrücklich von der Refinanzierung ausgeschlossenen Kosten für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken zu entscheiden wäre.
- BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R
Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
Das Vergütungsrecht für Pflegeeinrichtungen ist seit Einführung des SGB XI durch das PflegeVG maßgeblich von der Erwartung bestimmt, durch eine Wettbewerbsorientierung Anreize für möglichst kostengünstige Leistungen setzen zu können (vgl. BSG, Urteil v. 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - BSGE 102, 227 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1).Das BSG sieht deshalb eine Vergütung für stationäre Pflegeleistungen erst dann als leistungsgerecht an, wenn sie die Gestehungskosten unter Zuschlag einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos und eines etwaigen zusätzlichen persönlichen Arbeitseinsatzes sowie einer angemessenen Verzinsung ihres Eigenkapitals deckt (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).
Zudem werden die Pflegesatzverhandlungen jeweils mit den einzelnen Pflegeheimen geführt, so dass diese unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Besonderheiten - insbesondere unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals (vgl. unten d sowie BSG v. 29. Januar 2009, a.a.O.) - auszuhandeln sind.
Aus diesen Gründen ist der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 29. Januar 2009, a.a.O.) zu folgen, das eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals zur Festsetzung einer leistungsgerechten Vergütung für erforderlich hält, diese aber nur bei den Verhandlungen über Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu berücksichtigen ist.
- BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R
Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
Zutreffende Klageart ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Anfechtungs- und Leistungsklage im Sinne von § 54 Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil v. 6. September 2007, B 3 P 3/07 R).Zwar entfaltet der nach Landesrecht ergangene Förderbescheid keine Bindungswirkung für die auf bundesrechtlicher Grundlage zu erteilende Zustimmung zur Umlage ungedeckter Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 SGB XI (vgl. BSG, Urt. v. 6. September 2007, a.a.O.).
- Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
Denn die Pflegeeinrichtungen könnten nicht gezwungen werden, die im Versorgungsvertrag vereinbarten Leistungen unterhalb ihrer Gestehungskosten zu erbringen (BT-Drucks. 12/5262, S. 63). - BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R
Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
Zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht hat die Klägerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) verwiesen und gemeint, das Abstellen auf steuerrechtliche Grundsätze sei nach der Rechtsprechung des BSG vom 23. März 2006 (B 3 P 2/05 R) jedenfalls nicht willkürlich. - BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06
Zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht hat die Klägerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Dezember 2000 (B 3 P 19/00) verwiesen und gemeint, das Abstellen auf steuerrechtliche Grundsätze sei nach der Rechtsprechung des BSG vom 23. März 2006 (B 3 P 2/05 R) jedenfalls nicht willkürlich.