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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15   

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https://dejure.org/2016,64416
LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15 (https://dejure.org/2016,64416)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.11.2016 - L 6 KR 204/15 (https://dejure.org/2016,64416)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. November 2016 - L 6 KR 204/15 (https://dejure.org/2016,64416)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verzinsung einer Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge; Vollständigkeit eines Erstattungsantrages bei einem Widerspruch gegen den Beitragsbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 26; SGB IV § 27
    Krankenversicherung - Amtsermittlung; Beweislast; Aufhebung Beitragsbescheid; Wirkung für die Vergangenheit; Beweislastverteilung; Beitragserstattung; Erstattungsantrag; Widerspruch; Zinsen; Erstattung; Erstattungsanspruch; vollständiger Antrag

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 26 ; SGB IV § 27 Abs. 1 S. 1 1.-2. Alt.
    Anspruch auf Verzinsung einer Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83

    Beitragserstattungsanspruch - Verzinsung eines Anspruchs - Verzugszinsen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Diese Eigenständigkeit der Verzinsung sozialrechtlicher Ansprüche schließt es aus, ohne weiteres von bürgerlich-rechtlichen Normen auszugehen oder dort entwickelte Grundsätze heranzuziehen (BSG, 16. April 1985 - 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3, Rn. 27).

    Insbesondere hat das BSG auch einen durch einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid gestellten Erstattungsantrag als vollständig behandelt, obwohl im anschließenden Gerichtsverfahren umfangreich entscheidungsrelevante Tatsachen nachermittelt wurden (BSG 16.4.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3 i.V.m. BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79, SozR 2200 § 172 Nr. 14).

    Der Senat schließt sich der klaren Rechtsprechung des BSG an (vgl. insbesondere BSG 16.4.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3 i.V.m. BSG, 22.2.1980 - 12 RK 34/79, SozR 2200 § 172 Nr. 14), die - wie dargelegt - von der Literatur und der ganz überwiegenden Rspr. der übrigen Sozialgerichte geteilt wird.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4503/14

    Verzinsungspflicht für eine Rentennachzahlung - unvollständiger Antrag

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Jedoch hat das BSG ausgeführt, ein vollständiger Leistungsantrag liege vor, wenn der zuständige Leistungsträger durch ihn in die Lage versetzt wird, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu überprüfen, d.h. die von Amts wegen durchzuführende (§ 20 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X) Ermittlung des Sachverhalts zügig aufzunehmen und die ggf. noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und die begehrte Leistung zu bewilligen (s. hierzu und zum Folgenden BSG, 22.06.1989, 4 RA 44/88 SozR 1200 § 44 Nr. 24 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; siehe hierzu auch LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11; LSG Baden-Württemberg, 16.6.2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 24, juris; Mette in Beck-online § 27 SGB IV, Rn. 7).

    Besonderheiten können gelten, wenn der Antragsteller über den Antragsvordruck hinaus durch weitere erhebliche Angaben (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB I), Erklärungen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB I) oder die Vorlage weiterer Beweisurkunden (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) bei der Bearbeitung des Antrags mitzuwirken hat (§ 65 Abs. 1 und 3 SGB I; enger LSG Baden-Württemberg, 16. Juni 2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 24, juris).

    Insoweit kann ein Antrag (hier in Form des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid) zumindest dann als vollständig angesehen werden, wenn ein Informationsdefizit und damit die Unvollständigkeit des Antrags allein in den Verantwortungsbereich des Versicherungsträgers fällt (LSG Niedersachsen-Bremen, 18. November 2008 - L 12 AL 185/05, in Juris; s. auch LSG Niedersachsen-Bremen, 29. April 2014 - L 2 R 387/13, Juris; LSG Baden-Württemberg, 16. Juni 2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 27, juris; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I, Stand März 2005, § 44 SGB I Rn. 13; ähnlich Baier in Krauskopf, SGB IV, § 27 Rn. 5).

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Insbesondere hat das BSG auch einen durch einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid gestellten Erstattungsantrag als vollständig behandelt, obwohl im anschließenden Gerichtsverfahren umfangreich entscheidungsrelevante Tatsachen nachermittelt wurden (BSG 16.4.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3 i.V.m. BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79, SozR 2200 § 172 Nr. 14).

    Der Senat schließt sich der klaren Rechtsprechung des BSG an (vgl. insbesondere BSG 16.4.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3 i.V.m. BSG, 22.2.1980 - 12 RK 34/79, SozR 2200 § 172 Nr. 14), die - wie dargelegt - von der Literatur und der ganz überwiegenden Rspr. der übrigen Sozialgerichte geteilt wird.

  • BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Denn dies gilt nur für die Fälle des Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid, einer unter Vorbehalt erfolgten unfreiwilligen Erfüllung einer Beitragsforderung sowie den weiteren Einschränkungen des § 27 SGB IV. Es wäre lebensfremd, neben dem Antrag auf Aufhebung bzw. Abänderung eines angefochtenen Beitragsbescheides noch einen gesonderten Antrag auf Erstattung etwa zu viel gezahlter Beiträge zu verlangen (so überzeugend BSG, 26. Juni 1986 - 2 RU 25/85, juris).

    Dies würde aber zu dem untragbaren Ergebnis führen, dass der Träger der Sozialversicherung während der gesamten Zeit seit Erlass des Beitragsbescheides bis zur Rechtskraft des Urteils in dem Genuss des zu viel gezahlten Beitrages wäre, ohne bei der vollständigen oder teilweisen Rückzahlung wenigstens die Zinsen in Höhe von 4 v.H. zahlen zu müssen (vgl. BSG, 26.6.1986 - 2 RU 25/85, Rn. 22, juris; siehe auch BSG, 17.5.2001 - B 12 KR 31/00 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 38, Rn. 18).

  • BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88

    Vollständiger Leistungsantrag iS. von § 44 Abs. 2 SGB I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Jedoch hat das BSG ausgeführt, ein vollständiger Leistungsantrag liege vor, wenn der zuständige Leistungsträger durch ihn in die Lage versetzt wird, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu überprüfen, d.h. die von Amts wegen durchzuführende (§ 20 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X) Ermittlung des Sachverhalts zügig aufzunehmen und die ggf. noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und die begehrte Leistung zu bewilligen (s. hierzu und zum Folgenden BSG, 22.06.1989, 4 RA 44/88 SozR 1200 § 44 Nr. 24 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; siehe hierzu auch LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11; LSG Baden-Württemberg, 16.6.2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 24, juris; Mette in Beck-online § 27 SGB IV, Rn. 7).

    Zudem liegt nach allgemeiner Ansicht ein vollständiger Leistungsantrag jedenfalls vor, wenn ein Leistungsträger Antragsvordrucke (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch 1. Buch - SGB I) herausgegeben hat, sobald der Antragsteller den Vordruck für den Antrag auf die begehrte Leistung vollständig ausgefüllt und auch die darin als beizubringend bezeichneten (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) Unterlagen eingereicht hat (BSG, 22. Juni 1989 - 4 RA 44/88, SozR 1200 § 44 Nr. 24; Seewald in: KassKomm, SGB IV, § 27 Rn. 7; Udsching in: Hauck/Noftz, SGB IV, § 27 Rn. 3; Lüdke/Winckler, PK-Kommentar SGB IV, § 27 Rn. 5; Dahm in Eichenhofer/Wenner, SGB IV, § 27 Rn. 14; Figge in: Jahn, SGB IV, § 27 Rn. 7).

  • LSG Sachsen, 06.05.2014 - L 1 KR 126/13

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Insbesondere vermag der Senat keinen Wertungswiderspruch zwischen § 27 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB IV und § 27 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB IV zu erkennen (so aber Sächsisches LSG, 6.5.2014 - L 1 KR 126/13 NZB, Rn. 37, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 387/13

    Erstreckung der Korrekturmöglichkeit nach § 44 SGB 10 auf Zinsansprüche nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Insoweit kann ein Antrag (hier in Form des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid) zumindest dann als vollständig angesehen werden, wenn ein Informationsdefizit und damit die Unvollständigkeit des Antrags allein in den Verantwortungsbereich des Versicherungsträgers fällt (LSG Niedersachsen-Bremen, 18. November 2008 - L 12 AL 185/05, in Juris; s. auch LSG Niedersachsen-Bremen, 29. April 2014 - L 2 R 387/13, Juris; LSG Baden-Württemberg, 16. Juni 2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 27, juris; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I, Stand März 2005, § 44 SGB I Rn. 13; ähnlich Baier in Krauskopf, SGB IV, § 27 Rn. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Leistungsantrag - Vollständigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Jedoch hat das BSG ausgeführt, ein vollständiger Leistungsantrag liege vor, wenn der zuständige Leistungsträger durch ihn in die Lage versetzt wird, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu überprüfen, d.h. die von Amts wegen durchzuführende (§ 20 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X) Ermittlung des Sachverhalts zügig aufzunehmen und die ggf. noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und die begehrte Leistung zu bewilligen (s. hierzu und zum Folgenden BSG, 22.06.1989, 4 RA 44/88 SozR 1200 § 44 Nr. 24 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; siehe hierzu auch LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11; LSG Baden-Württemberg, 16.6.2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 24, juris; Mette in Beck-online § 27 SGB IV, Rn. 7).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Hiergegen erhob der Kläger Klage und wies schließlich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08) hin.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2008 - L 12 AL 185/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verzinsung des Leistungsanspruchs; Vollständiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15
    Insoweit kann ein Antrag (hier in Form des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid) zumindest dann als vollständig angesehen werden, wenn ein Informationsdefizit und damit die Unvollständigkeit des Antrags allein in den Verantwortungsbereich des Versicherungsträgers fällt (LSG Niedersachsen-Bremen, 18. November 2008 - L 12 AL 185/05, in Juris; s. auch LSG Niedersachsen-Bremen, 29. April 2014 - L 2 R 387/13, Juris; LSG Baden-Württemberg, 16. Juni 2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 27, juris; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I, Stand März 2005, § 44 SGB I Rn. 13; ähnlich Baier in Krauskopf, SGB IV, § 27 Rn. 5).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 31/00 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

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