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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18   

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https://dejure.org/2022,41257
LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18 (https://dejure.org/2022,41257)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.11.2022 - L 2 AS 649/18 (https://dejure.org/2022,41257)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. November 2022 - L 2 AS 649/18 (https://dejure.org/2022,41257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c SGB 2, § 7 Abs 3a Nr 3 SGB 2, § 7 Abs 3a Nr 4 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Partner - gesetzliche Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - Versorgung eines Kindes im Haushalt - Verfügungsbefugnis über Einkommen oder Vermögen des Anderen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Partner - gesetzliche Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - Versorgung eines Kindes im Haushalt - Verfügungsbefugnis über Einkommen oder Vermögen des Anderen

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Partner - gesetzliche Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - Versorgung eines Kindes im Haushalt - Verfügungsbefugnis über Einkommen oder Vermögen des Anderen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat (bzw. im streitgegenständlichen Zeitraum auch: Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz [LPartG]) bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012, a.a.O., Rn. 20).

    Unter einem Zusammenleben in diesem Sinne ist mehr als ein bloßes Zusammenwohnen zu verstehen, wie es bei Wohngemeinschaften der Regelfall ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012, a.a.O., Rn. 22).

    Ausreichend ist eine Absprache zwischen den Partnern, wie sie die Haushaltsführung zum Wohle des partnerschaftlichen Zusammenlebens untereinander aufteilen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012, a.a.O., Rn. 23).

    Das ist zu verneinen, wenn der Elternteil während der Betreuungszeit von seinem Partner in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 167/11 R - juris Rn. 14).

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Damit normiert die Vorschrift nach Rechtsprechung des BSG drei Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft anzunehmen: Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem gemeinsamen Haushalt bzw. in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zusammenleben, und zwar 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R - juris Rn. 25).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist durch das Tatsachengericht anhand von Indizien im Wege einer Gesamtwürdigung festzustellen; diese Würdigung bezieht sich auch auf subjektive Tatsachen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016, a.a.O., Rn. 26).

    Es wird nach Rechtsprechung des BSG vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass die Mitglieder einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht nur vorübergehend in einer Wohnung leben, sondern einen gemeinsamen Haushalt in der Weise führen, dass sie aus einem "Topf" wirtschaften (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016, a.a.O., Rn. 25).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - L 5 AS 385/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Daraus kann aber nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass bei einem kürzeren Zusammenleben ein Einstandswille stets zu verneinen ist (vgl. Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. November 2009 - L 5 AS 385/09 B ER - juris Rn. 47; Becker, in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 7 Rn. 111).

    Das Tatbestandsmerkmal, dass ein Kind des Partners versorgt wird, erfordert daher eine substantielle, spezifisch auf das Kind bezogene Hilfeleistung, die über ein vereinzeltes Babysitten oder Zubettbringen hinausgeht und von einer gewissen Verantwortungsübernahme geprägt ist (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. November 2009, a.a.O., Rn. 46; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O.; Leopold, a.a.O.).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Dass die Klägerin von Juni bis November 2015 nicht Teil einer Bedarfsgemeinschaft war, steht einer Aufteilung der tatsächlich für die Wohnung angefallenen Kosten nach dem sog. Kopfteilprinzip nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - juris Rn. 28).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Eine Abweichung von diesem Prinzip ist auch nicht mit Blick darauf geboten, dass sich aus dem Mietvertrag, in den die Klägerin aufgenommen worden ist, ein höherer auf sie entfallender Betrag ergab, denn im Ergebnis der mündlichen Verhandlung steht fest, dass sie insoweit keiner ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt war (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Denn aufgrund des absehbar schwankenden Einkommens des Herrn  F., von dem auch der Beklagte ausging, hätte die Bewilligung nur vorläufig erfolgen dürfen, so dass der Bescheid vom 29. Juni 2015 insoweit von Anfang an rechtswidrig war und die Aufhebungsentscheidung an § 45 SGB X (i.V.m. § 330 Abs. 2 SGB III, § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II) zu messen ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - juris Rn. 16 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 9 AS 467/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Das Verhalten des Partners gegenüber dem Kind oder Angehörigen muss geeignet sein, indizielle Bedeutung für das Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER - juris Rn. 6; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. März 2022 - L 3 AS 29/22 B ER - juris Rn. 48; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage 2020, § 7 Rn. 247).
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 55/19 R

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Gleiches gilt für den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 4. Februar 2016 (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 55/19 R - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Über diese Fallgruppen hinaus kann ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, aber auch aufgrund der Würdigung anderer äußerer Tatsachen angenommen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 BvR 255/09 - juris Rn. 5; BT-Drs. 16/1410, S. 19).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2022 - L 3 AS 29/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18
    Das Verhalten des Partners gegenüber dem Kind oder Angehörigen muss geeignet sein, indizielle Bedeutung für das Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER - juris Rn. 6; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. März 2022 - L 3 AS 29/22 B ER - juris Rn. 48; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage 2020, § 7 Rn. 247).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

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