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LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07 |
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LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - L 2 AL 79/07 (https://dejure.org/2009,39003)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für die Gewährung von Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe während der Arbeitslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 09.10.2007 - S 1 AL 571/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07
- BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Niedersachsen, 17.08.2000 - L 8 AL 475/99
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07
Das BSG hat zu der in diesem Punkt wortgleichen Formulierung in § 156 SGB III a. F. ("im Anschluss an eine abgeschlossene Maßnahme mit Bezug von Unterhaltsgeld arbeitslos sind") ausgeführt, dass nach der Gesetzesbegründung zu § 156 SGB III davon ausgegangen werden müsse, dass der Gesetzgeber sich als Regelfall den unmittelbaren (nahtlosen) Anschluss vorgestellt habe ("unmittelbar im Anschluss" BR-Drs. 550/96 zu § 156 SGB III) und auch der Vergleich mit der früheren Formulierung in § 44 Abs. 5 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zeige, dass grundsätzlich eine Nahtlosigkeit Voraussetzung sei (so BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 54/99 R - zitiert nach juris; a. A. LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. August 2000 - L 8 AL 475/99 - zitiert nach juris).Eine zwischenzeitliche Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ändert nichts daran, dass eine soziale Absicherung in den ersten drei Monaten nach der Beendigung der Teilhabeleistung notwendig ist (vgl. LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. August 2000 - L 8 AL 475/99 - zitiert nach juris zu § 156 SGB III).
- BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96
Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07
Bei einer Klage, die eine Geldleistung betrifft, ist der Wert des Beschwerdegegenstandes im Berufungsverfahren ausschließlich nach dem Geldbetrag zu berechnen, der dem Kläger nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Verpflichtung zu dem stattgebenden Bescheid zusteht, während sonstige rechtliche oder wirtschaftliche - werterhöhende oder wertmindernde - Folgewirkungen der erstinstanzlichen Entscheidung außer Ansatz bleiben (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 22/96 SozR 3-1500 § 144 Nr. 12). - BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R
Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07
Das BSG hat zu der in diesem Punkt wortgleichen Formulierung in § 156 SGB III a. F. ("im Anschluss an eine abgeschlossene Maßnahme mit Bezug von Unterhaltsgeld arbeitslos sind") ausgeführt, dass nach der Gesetzesbegründung zu § 156 SGB III davon ausgegangen werden müsse, dass der Gesetzgeber sich als Regelfall den unmittelbaren (nahtlosen) Anschluss vorgestellt habe ("unmittelbar im Anschluss" BR-Drs. 550/96 zu § 156 SGB III) und auch der Vergleich mit der früheren Formulierung in § 44 Abs. 5 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zeige, dass grundsätzlich eine Nahtlosigkeit Voraussetzung sei (so BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 54/99 R - zitiert nach juris; a. A. LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. August 2000 - L 8 AL 475/99 - zitiert nach juris). - Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07
Zu § 156 SGB III führte der Gesetzgeber aus, die soziale Sicherung der Absolventen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen solle künftig durch ein besonderes Uhg bis zur Dauer von drei Monaten gewährleistet werden, um die Zeit der Suche nach einer Beschäftigung finanziell zu überbrücken, da eine Arbeitsaufnahme unmittelbar nach dem Ende der Weiterbildungsmaßnahme oftmals nicht möglich sei (BT-Drs. 13/4941, S 182).