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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - L 6 U 5/17   

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https://dejure.org/2021,55670
LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - L 6 U 5/17 (https://dejure.org/2021,55670)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2021 - L 6 U 5/17 (https://dejure.org/2021,55670)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - L 6 U 5/17 (https://dejure.org/2021,55670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 11 Abs 1 Nr 3 SGB 7
    Unfallversicherung (U)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Streit um Aufnahme weiterer Unfallfolgen in den Bescheid der Beklagten - zur Abklärung von Unfallfolgen durchgeführte Arthroskopie - daraus resultierender Schmerzzustand an der Kniescheibe ist als Unfallfolge gem. § 11 SGB VII anzuerkennen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 11 Abs 1 Nr 1 SGB VII ; § 11 Abs 1 Nr 3 SGB VII
    1. Auch für die Anerkennung mittelbarer Unfallfolgen kommt es (auf einer ersten Prüfungsstufe) zunächst darauf an, ob die nach § 11 Abs 1 SGB VII versicherten Handlungen - ggf neben anderen ursächlichen Faktoren - als eine naturwissenschaftliche Bedingung für den Eintritt ...

  • rechtsportal.de

    § 11 Abs 1 Nr 1 SGB VII ; § 11 Abs 1 Nr 3 SGB VII
    Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Anerkennung mittelbarer Unfallfolgen und von Gesundheitsschäden bei der Durchführung einer Heilbehandlung oder einer zur ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schädigung durch eine medizinische Untersuchung als Folge eines Arbeitsunfalls

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - L 6 U 5/17
    Ist das zu bejahen, ist (auf einer zweiten Prüfungsstufe) wertend zu entscheiden, ob die nach § 11 Abs. 1 SGB VII versicherten Umstände für die Gesundheitsstörung auch rechtlich wesentlich sind (vgl BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 31/11 R - juris RN 26 f).

    Der Berichterstatter hat darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rahmen von § 11 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII nicht darauf ankommt, ob eine durchgeführte Untersuchung objektiv wegen Unfallfolgen erforderlich gewesen ist (Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - juris).

    Ist das zu bejahen, ist (auf einer zweiten Prüfungsstufe) wertend zu entscheiden, ob die nach § 11 Abs. 1 versicherten Umstände für die Gesundheitsstörung auch rechtlich wesentlich sind (BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - s.o., Rn. 26 f.).

    C. und R. retrospektiv nicht erforderlich gewesen sei, ist insoweit unerheblich (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - juris, Rn. 25, m.w.N.).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - L 6 U 5/17
    Ob eine medizinische Maßnahme zur Heilbehandlung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder Aufklärung des Sachverhalts (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) durchgeführt wird, beurteilt sich danach, wie der Versicherte sie bei verständiger Würdigung der objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt ihrer Durchführung verstehen kann und darf (BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R = BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 - juris).

    Diese mittelbaren Folgen müssen - anders als nach § 8 Abs. 1 SGB VII - nicht durch den Gesundheitserstschaden verursacht worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274).

    Ob eine medizinische Maßnahme zur Heilbehandlung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder Aufklärung des Sachverhalts (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) durchgeführt wird, beurteilt sich danach, wie der Versicherte sie bei verständiger Würdigung der objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt ihrer Durchführung verstehen kann und darf (siehe nochmals BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - s.o.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - L 6 U 5/17
    Selbst wenn nämlich die Schleimhautfalte und der Hoffa´sche Fettkörper entgegen der Überzeugung des Senats insoweit als Schadensanlage mit in die Betrachtung einbezogen würden, kommt ihnen in Relation zur Operation hinsichtlich des Patellaspitzensyndroms jedenfalls kein überragendes Gewicht zu (vgl. zum hier einschlägigen Begriff der Gelegenheitsursache BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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