Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2019 - L 5 AS 52/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,55924
LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2019 - L 5 AS 52/17 (https://dejure.org/2019,55924)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.12.2019 - L 5 AS 52/17 (https://dejure.org/2019,55924)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - L 5 AS 52/17 (https://dejure.org/2019,55924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,55924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 48/13 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2019 - L 5 AS 52/17
    Insbesondere ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hinreichend geklärt, dass unabweisbare Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen im Sinne von § 22 Abs. 2 SGB II in Abgrenzung zu bloßen Modernisierungsmaßnahmen nur solche sind, die Mängel an der baulichen Substanz der Immobilie oder ihrer Teile betreffen (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 48/13 R -, juris Rn. 18 m.w.N.; zum Austausch von intakten Ölöfen vgl. auch Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2013 - L 7 AS 1121/13 -, juris Rn. 28 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 7 AS 1121/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2019 - L 5 AS 52/17
    Insbesondere ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hinreichend geklärt, dass unabweisbare Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen im Sinne von § 22 Abs. 2 SGB II in Abgrenzung zu bloßen Modernisierungsmaßnahmen nur solche sind, die Mängel an der baulichen Substanz der Immobilie oder ihrer Teile betreffen (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 48/13 R -, juris Rn. 18 m.w.N.; zum Austausch von intakten Ölöfen vgl. auch Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2013 - L 7 AS 1121/13 -, juris Rn. 28 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht