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   LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05   

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LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05 (https://dejure.org/2008,8994)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.06.2008 - L 1 RA 257/05 (https://dejure.org/2008,8994)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - L 1 RA 257/05 (https://dejure.org/2008,8994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsrechtlicher Status einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin; Durch eine Pflegeagentur vermittelte Pflegetätigkeiten als Geschäftsmodell für eine auf Dauer auszuübende selbstständige Tätigkeit; Zustimmungsbedürftigkeit des § 7a Sozialgesetzbuch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abhängige Beschäftigung als Voraussetzung für die Sozialversicherungspflicht, Zustandekommen von Bundesgesetzen, Zustimmung des Bundesrates zu Verfahrensbestimmungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    Typisch für eine Beschäftigung ist weiter die Einordnung in eine von anderer Seite vorgegebene Ordnung, in der fremdbestimmte Arbeit geleistet werden kann (vgl. BSG, 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).

    Ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis ist daher verneint worden, wenn sich die Beschäftigungen nicht aufgrund einer schon vorher getroffenen Abrede wiederholten, sondern lediglich tatsächlich entsprechend einem nicht voraussehbaren Arbeitsbedarf aneinanderreihten, ohne dass eine ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft gegeben war (siehe zu Beschäftigungsverhältnissen jeweils während des Kolonneneinsatzes zur Erledigung von Einzelaufträgen BSG, 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 = JURIS Rn. 28).

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die rechtliche Bewertung von Beschäftigungsverhältnissen in einem Dreiecksverhältnis bisher vom BSG ausdrücklich offen gelassen worden íst (Urteil vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).

  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82

    Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren - Träger der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    Mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der anderen Träger der Sozialversicherung waren keine weiteren Beiladungen solcher Träger notwendig; es werden unmittelbar und zwangsläufig keine Rechte solcher anderer Träger gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben (vgl. dazu BSG, 31.5. 1978, 2 RU 5/78, BSGE 46, 232, 233 = SozR 2200 § 658 Nr. 3; BSG, 31.8. 1983, 2 RU 65/82, SozR 1500 § 75 Nr. 49 m.w.N.).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    An diesen Beurteilungsmerkmalen hat das BSG in st. Rspr. bis heute festgehalten (vgl. BSG, 08.08.1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S. 13; BSG, 27.06.1996, 11 RAr 111/95, SozR 3-4100 § 102 Nr. 4; BSG, 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).
  • BSG, 31.05.1978 - 2 RU 5/78

    Versicherungsschutz - Kraftfahrzeughaltung - Zweck

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    Mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der anderen Träger der Sozialversicherung waren keine weiteren Beiladungen solcher Träger notwendig; es werden unmittelbar und zwangsläufig keine Rechte solcher anderer Träger gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben (vgl. dazu BSG, 31.5. 1978, 2 RU 5/78, BSGE 46, 232, 233 = SozR 2200 § 658 Nr. 3; BSG, 31.8. 1983, 2 RU 65/82, SozR 1500 § 75 Nr. 49 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    Insgesamt wird so aber anders in den Kompetenzbereich der Länder eingegriffen, als dies bei Vorgabe eines bestimmten Beweismittels und eines Ermittlungsweges der Fall wäre (vergleiche BVerfG, 10.12.1980, 2 BvF 3/77, BVerfGE 55, 274, 320 ff).
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 111/95

    Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung bei Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    An diesen Beurteilungsmerkmalen hat das BSG in st. Rspr. bis heute festgehalten (vgl. BSG, 08.08.1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S. 13; BSG, 27.06.1996, 11 RAr 111/95, SozR 3-4100 § 102 Nr. 4; BSG, 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    In solchen Fällen bestehen grundsätzlich nur Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher (dies wäre die Beigeladene) und Entleiher (entspräche den Kunden) einerseits (den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer (der Klägerin) andererseits (dem Leiharbeitsvertrag); arbeitsvertragliche Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Entleiher fehlen (dazu BAG, 3.12.1997, 7 AZR 764/96, BAGE 87, 186 m. w. N.).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    An diesen Beurteilungsmerkmalen hat das BSG in st. Rspr. bis heute festgehalten (vgl. BSG, 08.08.1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S. 13; BSG, 27.06.1996, 11 RAr 111/95, SozR 3-4100 § 102 Nr. 4; BSG, 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    Zumindest da die Klägerin insoweit nicht mehr Stellung genommen hat, waren auch von der Beklagten keine neuen Erwägungen anzustellen und keine neuen Entscheidungen zu treffen (vgl. zu diesem Erfordernis BSG, 6.4.2006, B 7a AL 64/05 R, JURIS m. w. N. sowie BSG, 5.2.2008, B 2 U 6/07 R, JURIS).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05
    So wie dem Bund bei der Einrichtung der Behörden der Zugriff auch auf die mittelbare Landesverwaltung offen steht (vgl. BVerfG, 13.9.2005, 2 BvF 2/03, SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 m.w.N.), gilt dies auch für das Verwaltungsverfahren, das die Körperschaften der mittelbaren Landesverwaltung anzuwenden haben (vgl. BVerfG, a.a.O.).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BSG, 10.11.1994 - 12 RK 58/93

    Handwerksbetrieb - Eintragung - Nebenbetrieb - Handwerksrolle

  • BVerwG, 03.02.1999 - 1 PKH 2.99
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Ob die Vertragsbeziehungen zwischen der Klägerin, den Betreuten und der Beigeladenen zu 1. - wie die Beklagte unter Hinweis auf ein Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 18.6.2008 (L 1 RA 257/05 - Juris RdNr 60 f) meint - einem Leiharbeitsverhältnis ähnelten mit der Besonderheit, dass hier das "Weisungsrecht" wie dort auf die Betreuten "delegiert" war, ist vor diesem Hintergrund ohne Bedeutung.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2014 - L 3 AL 5337/12
    Ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis ist daher zu verneinen, wenn sich die Beschäftigungen nicht aufgrund einer schon vorher getroffenen Abrede wiederholten, sondern lediglich tatsächlich entsprechend einem nicht voraussehbaren Arbeitsbedarf mehr oder weniger lückenlos aneinanderreihten, ohne dass eine ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft gegeben war (BSG, Urteil vom 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R - veröffentlicht in juris, dort Rn. 28 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 11.03.2014 - B 11 AL 5/13 R - veröffentlicht in juris, dort Rn. 14 f; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2008 - L 1 RA 257/05 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 65).
  • SG Karlsruhe, 05.12.2013 - S 15 R 566/13

    Sozialversicherungspflicht - Sportfachkraft - selbstständige Tätigkeit -

    Auch die Tatsache, dass der Beigeladene zu 1 seine Weiterbildung selbst organisiert und finanziert, spricht jedenfalls nicht für eine unselbständige Tätigkeit, sondern eher für eine selbständige Tätigkeit (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juni 2008 - L 1 RA 257/05, juris, Rn. 63).
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