Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2017 - L 8 SO 32/17 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 920 Abs 2 ZPO, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 12
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer bei Einreise zum Zweck des Sozialhilfebezuges - Überbrückungsleistungen - tatsächlicher Bedarf - Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch auf Sozialhilfe für eine spanische Staatsangehörige im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung des § 23 Abs. 3 SGB XII
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Anspruch auf existenzsichernde Leistungen einer spanischen Staatsangehörigen im einstweiligen Rechtsschutz - existenzsichernde Leistungen; Glaubhaftmachung; Einkommens- und Vermögensverhältnisse; einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsanspruch; spanische ...
- rechtsportal.de
Kein Anspruch auf Sozialhilfe für eine spanische Staatsangehörige im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 08.06.2017 - S 13 SO 57/17
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2017 - L 8 SO 32/17 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 31/16 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2017 - L 8 SO 32/17
Zur Begründung hat die Ast. auf den Schutz des EFA verwiesen, den der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem obiter dictum auch für das seit dem 29. Dezember 2016 geltende Recht angesprochen habe (BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 31/16 R -, juris). - BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2017 - L 8 SO 32/17
Anhaltspunkte für eine offenkundige Verfassungswidrigkeit der Regelung in § 23 Abs. 3 SGB XII, die im Ausnahmefall den Senat berechtigen könnte, von deren Anwendung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes abzusehen (vgl. zum Verhältnis von Art. 100 GG und § 123 VwGO: BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382, 389), bestehen hier nicht.
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2017 - L 31 AS 1431/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Regelt dass EFA aber nur den Anspruch auf Gleichbehandlung und nicht einen eigenständigen Anspruch auf Sozialhilfe, kann ein Anspruch nicht bestehen (Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2017, L 31 AS 2007/17 B ER und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. September 2017, L 8 SO 32/17 B ER, beide zitiert nach juris).