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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - L 3 R 208/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4533
LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - L 3 R 208/21 (https://dejure.org/2022,4533)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2022 - L 3 R 208/21 (https://dejure.org/2022,4533)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - L 3 R 208/21 (https://dejure.org/2022,4533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 256 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 6, § 256a Abs 4 SGB 6, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 256 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 6
    Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des § 256a Abs 4 SGB 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die begehrte Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes mit 1,0 Entgeltpunkten gemäß § 256 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB VI kommt nicht in Betracht, wenn der Kläger nicht vom Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst ist. Da er seinen Wehrdienst im ...

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet bei der Berechnung der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Bewertung von Zeiten des Grundwehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee - NVA

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - L 3 R 208/21
    Dem Gesetzgeber sei bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung ein besonders großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen gewesen (Hinweis auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00 -, juris RdNr. 15).
  • LSG Sachsen, 12.04.2022 - L 4 R 453/20
    Der Gesetzgeber hat in § 256 Abs. 3 SGB VI und § 256a Abs. 4 SGB VI eine zulässige Differenzierung der Bewertung der Wehrdienstzeit in den alten Bundesländern und im Beitrittsgebiet vorgenommen (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 30.11.2021 - L 5 R 150/21 - n.v; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2022 - L 3 R 208/21 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.08.2022 - L 3 R 108/22

    Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der

    Zudem sind ihm der Beschluss des Senats vom 20. Januar 2022 in dem Rechtsstreit L 3 R 208/21 und der die Beschwerde des dortigen Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisende Beschluss des BSG vom 28. April 2022 (B 5 R 29/22 B) übersandt worden.
  • LSG Sachsen, 12.04.2022 - L 4 R 37/21
    Der Gesetzgeber hat in § 256 Abs. 3 SGB VI und § 256a Abs. 4 SGB VI eine zulässige Differenzierung der Bewertung der Wehrdienstzeit in den alten Bundesländern und im Beitrittsgebiet vorgenommen (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 30.11.2021 - L 5 R 150/21 - n.v; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2022 - L 3 R 208/21 - juris).
  • LSG Sachsen, 12.04.2022 - L 4 R 157/21
    Der Gesetzgeber hat in § 256 Abs. 3 SGB VI und § 256a Abs. 4 SGB VI eine zulässige Differenzierung der Bewertung der Wehrdienstzeit in den alten Bundesländern und im Beitrittsgebiet vorgenommen (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 30.11.2021 - L 5 R 150/21 - n.v; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2022 - L 3 R 208/21 - juris).
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