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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08 AS, L 5 B 304/08 AS   

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LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08 AS, L 5 B 304/08 AS (https://dejure.org/2009,1501)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2009 - L 5 B 305/08 AS, L 5 B 304/08 AS (https://dejure.org/2009,1501)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - L 5 B 305/08 AS, L 5 B 304/08 AS (https://dejure.org/2009,1501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen i.R.d. Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kostenaufwändige Ernährung wegen Erkrankung an Diabetes mellitus Typ IIb, an einer entzündlichen Darmerkrankung sowie an einem Zustand nach Prostatakarzinom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren seit dem 1.4.2008

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 591 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
    Mit Wirkung zum 1. April 2008 ist mit der Einführung von § 172 Abs. 3 Ziffer 2 SGG die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - unabhängig vom Wert des Beschwerdewerts - nunmehr "zusätzlich" und damit immer ausgeschlossen worden, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008, L 12 B 18/07 AL, Rdnr. 25).

    Vielmehr ist in der Konstruktion des Prozesskostenhilferechts - Generalregelung in der ZPO, Verweisung auf entsprechende Anwendung in allen Verfahrensordnungen - nur die Vorgabe des Gesetzgebers enthalten, die Vorschriften der ZPO in ihrer jeweils maßgeblichen Fassung anzuwenden (sog. "dynamische Verweisung", vgl. mit Hinweisen zur Rechtsprechung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008, L 12 B 18/07 AL, Rdnr. 14).

    Vielmehr erlauben die Gesetzesmaterialien auch den Schluss, dass nur eine Fallgestaltung der in § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO geregelten Gruppen verändert werden sollte (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008, a.a.O., Rdnr. 25).

    Der Senat kann hier offen lassen, ob eine erweiternde Auslegung von § 127 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz ZPO in Betracht kommt, soweit bei Unterschreiten des Beschwerdewerts Gründe in der Hauptsache erkennbar sind, die eine Zulassung der Berufung durch das SG oder durch das LSG mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (so wohl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008, L 12 B 18/07 AL, Rdnr. 24.) Denn im vorliegenden Fall ist eine Berufungszulassung in der einzig hier möglichen Alternative nach § 144 Abs. 2 Ziffer 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht ersichtlich.

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
    § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II begrenzt den jeweiligen Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. längstens zwölf Monaten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 30. Juli 2008, B 14 AS 7/08 B, Reg.-Nr. 28428 (BSG-Intern).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
    Spätestens mit der Erteilung dieses Bescheides endete der Zeitraum, für den die erste ablehnende Bescheidung vom 30. Januar 2007, beginnend ab dem 1. September 2006, Wirkung entfalten konnte (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007, B 14/11b AS 59/06 R, Rdnr.13).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen (Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., vor § 143 Rdnr. 14 b; BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, B 1 KR 25/01 R, SozR 4-1500 § 158 Nr. 1).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
    Vielmehr ist die Frage eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs aus medizinischen Gründen gemäß § 21 Abs. 5 SGB II grundsätzlich obergerichtlich geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/7b AS 64/06 R und 62/06 R); offen ist lediglich die Anwendung dieser Grundsätze auf den Einzelfall des Klägers, dem jedoch voraussichtlich keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - L 29 B 1004/08

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Statthaftigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
    Ferner kann auch nicht mit Erfolg gegen die Auffassung des Senats eingewendet werden, der Gesetzgeber habe nicht oder zumindest nicht hinreichend deutlich den Ausschluss des Beschwerderechts in den Fällen der Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht bei Streitwerten unter 750, 00 EUR normiert und damit gegen das Gebot der Rechtsmittelklarheit verstoßen (so OVG Bremen, a.a.O., Rdnr. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2008, L 29 B 1004/08 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2008 - L 9 B 107/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
    Auch die verschiedentlich vertretene Auffassung, wonach durch die Änderung des SGG zum 1. April 2008 eine Abkehr des Gesetzgebers von einem einheitlichen Prozesshilferecht zu sehen sei (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2008, L 9 B 107/08 AS, Rdnr. 13), überzeugt nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 9 AS 32/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe bei

    Nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ein Rechtsmittel gegen die Versagung von PKH ausgeschlossen, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 ZPO genannten Betrag (600 EUR) nicht übersteigt, es sei denn, das Gericht hat - was hier nicht der Fall ist - gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH verneint (so im Ergebnis auch: Thüringer LSG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - L 9 AS 133/11 B - Beschluss vom 14. Juli 2008 - L 7 B 19/08 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - L 33 R 130/09 B PKH - und vom 29. Februar 2012 - L 14 AS 2248/10 B PKH - Hessisches LSG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - L 9 B 274/08 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 12 B 18/07 AL - und vom 12. Oktober 2011 - L 15 AS 168/11 B - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Februar 2009 - L 5 B 305/08 AS - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. Januar 2010 - L 2 R 527/09 B -, Beschluss vom 26. November 2009 - L 11 B 2/07 SB - und vom 06. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS -;Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 10. August 2011 - L 5 KR 213/10 B PKH - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Mai 2010 - L 7 AS 5876/09 B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2010 - Az.: L 6 AS 122/10 B -).

    Die Annahme dagegen, aufgrund der Einfügung des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (SGGArbGGÄndG) vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444) zum 01. April 2008 könne die Ablehnung von PKH für Klageverfahren durch Beschluss des Sozialgerichts (nunmehr) immer mit der Beschwerde angefochten werden, es sei denn, das Gericht habe ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint, widerspricht dagegen der ausdrücklichen Zielsetzung des Gesetzgebers, die Landessozialgerichte zu entlasten (vgl. BT-Drs. 16/7761, S. 14; so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 06. Juli 2009 - L 9 B 274/08 AS - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Februar 2009 - L 5 B 305/08 AS -).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - L 8 SO 10/09

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Mietschulden gem § 34 SGB 12 nach Antritt der

    Die Beschwerde ist hingegen ausgeschlossen, wenn das Gericht in diesen Fällen ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (vgl. zur zutreffenden Begründung ausführlich den Beschluss des 5 Senats vom 20. Februar 2009, L 5 B 305/08 AS und L 5 B 304/08 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2012 - L 6 AS 122/10
    Nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ein Rechtsmittel gegen die Versagung von PKH ausgeschlossen, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 ZPO genannten Betrag (600 EUR) nicht übersteigt, es sei denn, das Gericht hat ? was hier nicht der Fall ist ? gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH verneint (so im Ergebnis auch: Thüringer LSG, Beschluss vom 30. Juni 2011 ? L 9 AS 133/11 B ?; Beschluss vom 14. Juli 2008 ? L 7 B 19/08 AS ?; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2009 ? L 33 R 130/09 B PKH ? und vom 29. Februar 2012 ? L 14 AS 2248/10 B PKH ?; Hessisches LSG, Beschluss vom 6. Juli 2009 ? L 9 B 274/08 AS ?; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008 ? L 12 B 18/07 AL ? und vom 12. Oktober 2011 ? L 15 AS 168/11 B ?; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Februar 2009 ? L 5 B 305/08 AS ?; a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. Januar 2010 ? L 2 R 527/09 B ?, Beschluss vom 26. November 2009 ? L 11 B 2/07 SB ? und vom 06. Mai 2008 ? L 6 B 48/08 AS ?; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 10. August 2011 ? L 5 KR 213/10 B PKH ?; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Mai 2010 ? L 7 AS 5876/09 B ?; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2010 ? Az.: L 6 AS 122/10 B ?).

    Die Annahme dagegen, aufgrund der Einfügung des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (SGGArbGGÄndG) vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444) zum 01. April 2008 könne die Ablehnung von PKH für Klageverfahren durch Beschluss des Sozialgerichts (nunmehr) immer mit der Beschwerde angefochten werden, es sei denn, das Gericht habe ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint, widerspricht dagegen der ausdrücklichen Zielsetzung des Gesetzgebers, die Landessozialgerichte zu entlasten (vgl. BT-Drs. 16/7761, S. 14; so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 06. Juli 2009 ? L 9 B 274/08 AS ?; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Februar 2009 ? L 5 B 305/08 AS ?).

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