Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09 B ER, L 5 AS 68/09 B |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 09.01.2009 - S 4 AS 3519/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09 B ER, L 5 AS 68/09 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09
Die Beschwerde ist hingegen ausgeschlossen, wenn das Gericht in diesen Fällen ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (vgl. zur Begründung ausführlich den Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Februar 2009, L 5 B 305/08 AS und L 5 B 304/08 AS). - BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09
Rückwirkend kann das Gericht frühestens zu dem Zeitpunkt Prozesskostenhilfe bewilligen, in dem ihm der Antrag samt den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vollständig vorlag (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80, NJW 1982, S. 446; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2008, L 5 B 246/07 AS, nicht veröffentlicht). - BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95
Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09
Sie muss ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet haben, dass die Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 1996, 7 RAr 58/95, BSGE 79, 269 ff.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07
Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09
Mit Wirkung zum 1. April 2008 ist mit der Einführung von § 172 Abs. 3 Ziffer 2 SGG die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - unabhängig vom Wert des Beschwerdewerts - nunmehr "zusätzlich" und damit immer ausgeschlossen worden, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008, L 12 B 18/07 AL, Rn. 25). - LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - L 5 B 246/07
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09
Rückwirkend kann das Gericht frühestens zu dem Zeitpunkt Prozesskostenhilfe bewilligen, in dem ihm der Antrag samt den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vollständig vorlag (Bundesgerichtshof (BGH)…, Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80, NJW 1982, S. 446; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2008, L 5 B 246/07 AS, nicht veröffentlicht). - LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2009 - L 5 AS 61/09
Dies setzt voraus, dass das angestrebte Ziel der Arbeitsaufnahme ohne Fahrtkostenbeihilfe nicht zu verwirklichen ist und dass die Beschäftigungsaufnahme ohne diese Leistungen nicht erfolgt wäre (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Urteil vom 18.Oktober 2007, L 9 AL 36/06; Schleswig Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. März 2007, L 3 AL 75/06, beide recherchiert über juris).
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - L 5 AS 88/12
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Die dagegen gerichteten Beschwerden sind erfolglos geblieben (Beschluss des erkennenden Senats vom 20. April 2009, L 5 AS 61/09 B ER und L 5 AS 68/09 B).Die Gerichtsakten L 5 AS 61/09 B ER und L 5 AS 68/09 B sowie die Verwaltungsakten des Beklagten haben vorgelegen und sind Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen.
Eine berufliche Eingliederung muss ohne die begehrte Maßnahme prognostisch nicht möglich sein (vgl.: Beschluss des erkennenden Senats vom 20. April 2009, a.a.O., Seite 9).
Insoweit verweist der Senat auf die Gründe des angefochtenen Urteils des Sozialgerichts Magdeburg sowie seines Beschlusses vom 20. April 2009 (a.a.O.) und macht sich diese vollumfänglich zu eigen (§ 153 Abs. 2 SGG).
- BSG, 02.06.2010 - B 4 AS 48/10 S Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. April 2010 - L 5 AS 61/09 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.