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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10   

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https://dejure.org/2011,26143
LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10 (https://dejure.org/2011,26143)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.07.2011 - L 1 R 153/10 (https://dejure.org/2011,26143)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - L 1 R 153/10 (https://dejure.org/2011,26143)
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  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Das BSG setzt industriell und serienmäßig wiederkehrend ausdrücklich gleich (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - juris, dort Rdnr. 28).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Eine Versorgungsanwartschaft konnte nur bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb in der Industrie oder im Bauwesen oder in einem gleichgestellten Betrieb erworben werden (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 5, S. 30).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Die nach dieser DDR-Regelung vorgesehene Ermessensentscheidung darf nach der Rechtsprechung des BSG im bundesdeutschen Recht nicht nachgeholt werden (BSG, Urteil vom 31. Juli 2002, B 4 RA 21/02 R - juris -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2009 - L 1 R 91/06

    Aus für die fiktive Intelligenzrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, dass der Senat nicht der Rechtsprechung des BSG folgt, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auch im Wege der Unterstellung vorliegen kann (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 - juris), da auch die dafür vom BSG aufgestellten Voraussetzungen nicht vorliegen: Nach der Rechtsprechung des BSG hängt der Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung im hier allein in Frage kommenden Fall gem. § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 (GBl. I S. 844, VO-AVItech) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB von drei Voraussetzungen ab, die alle zugleich vorliegen müssen.
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Es besteht kein Grund durch den gesamten Senat zu entscheiden (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25. Juni 2009 - B 3 KR 2/08 R - juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 1 R 153/10
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 11).
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