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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2018 - L 1 BA 63/18   

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https://dejure.org/2018,51122
LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2018 - L 1 BA 63/18 (https://dejure.org/2018,51122)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.09.2018 - L 1 BA 63/18 (https://dejure.org/2018,51122)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. September 2018 - L 1 BA 63/18 (https://dejure.org/2018,51122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7 Abs 2 SGB 4, § 26 Abs 1 SGB 4, § 26 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 2 SGB 4
    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung - Beanstandung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen bei Teilnahme an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2018 - L 1 BA 63/18
    Zumindest muss der Charakter eines wirtschaftlichen Austauschverhältnisses gewahrt bleiben; das Verhältnis darf nicht durch andere Zwecke, wie etwa die Erfüllung einer gesetzlichen Dienstleistungspflicht oder eine erstrebte Heilung, sein Gepräge erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1988, 7 RAr 13/87, SozR 4100 § 101 Nr. 7).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R

    Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2018 - L 1 BA 63/18
    Grundsätzlich sind nur diejenigen Auszubildenden beschäftigt, die in der Betriebstätigkeit ausgebildet werden und in der Regel in den Produktions- oder Dienstleistungsprozess zum Erwerb von praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten eingegliedert sind (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000, B 12 KR 7/00 R, SozR 3-2600 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2018 - L 1 BA 63/18
    Auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung muss der Auszubildende aber wie ein Arbeitnehmer in dem Betrieb "beschäftigt" sein, d.h. seine Ausbildung muss überwiegend durch praktische Unterweisung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs stattfinden (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 1994, 7 RAr 38/93, SozR 3-4100 § 104 Nr. 11).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2018 - L 1 BA 63/18
    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, BSGE 111, 257; Seewald in KassKomm, Stand Mai 2018, § 7 SGB IV Rn. 50 mwN).
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