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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09   

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https://dejure.org/2011,19804
LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09 (https://dejure.org/2011,19804)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2011 - L 6 U 24/09 (https://dejure.org/2011,19804)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - L 6 U 24/09 (https://dejure.org/2011,19804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 136 Abs 1 S 4 SGB 7, § 137 Abs 1 S 2 SGB 7, § 137 Abs 2 S 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit für einen Versicherungsfall nach Überweisung an einen anderen Unfallversicherungsträger gem § 137 SGB 7

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständigkeitsrecht - Übergang der Unfalllast - keine Einschränkung hinsichtlich zu Unrecht anerkannter Versicherungsfälle - abweichende Vereinbarungen zum Überweisungszeitpunkt - abstrakt-generelle Regelung erforderlich - Unzulässigkeit von Einzelfallvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 27/84

    Wirksamkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09
    Mit Schreiben vom 23. Mai 2006 hielt die Klägerin an ihrer Forderung fest und legte dar, dass die Entschädigungspflicht des neu zuständigen Trägers der gesetzlichen Unfallversicherungsträgers nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch dann nicht entfalle, wenn der Anspruch zu Unrecht anerkannt worden sei (BSG, Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 27/84 - BSGE 58, 63 = SozR 1300 § 45 Nr. 16).

    Vielmehr beinhalten diese Vorschriften Regelungen, welche unmittelbar nur unter den beteiligten Versicherungsträgern gelten und keine Mitwirkungsrechte des Versicherten betreffen, der einen gesetzlichen Wechsel der Zuständigkeit nicht verhindern kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990 - 2 RU 15/90 - juris).

    Ein Eingriff in seine Rechtsposition anlässlich des mit der Überweisung akzessorischen Übergangs der Unfalllast ist überhaupt nur erlaubt, wenn das Gesetz ihn ausdrücklich zulässt (BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990, a.a.O.; Beschluss vom 23. August 1989, s.o.).

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 15/90
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09
    Vielmehr beinhalten diese Vorschriften Regelungen, welche unmittelbar nur unter den beteiligten Versicherungsträgern gelten und keine Mitwirkungsrechte des Versicherten betreffen, der einen gesetzlichen Wechsel der Zuständigkeit nicht verhindern kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990 - 2 RU 15/90 - juris).

    Ein Eingriff in seine Rechtsposition anlässlich des mit der Überweisung akzessorischen Übergangs der Unfalllast ist überhaupt nur erlaubt, wenn das Gesetz ihn ausdrücklich zulässt (BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990, a.a.O.; Beschluss vom 23. August 1989, s.o.).

  • BSG, 23.08.1989 - 2 BU 15/89
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09
    Hierzu hat sie auf weitere Rechtsprechung des BSG verwiesen (BSG, Beschluss vom 23. August 1989 - 2 BU 15/89 - juris).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09
    Denn in der vorliegenden Rechtsbeziehung der Beteiligten, in der es lediglich um die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen diesen geht, stehen ihr keine Mitwirkungsrechte zu (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09
    Dies gilt zumindest dann, wenn - wie hier - Versicherte Leistungen erhalten haben und sie diese weder nochmals fordern können noch in Betracht kommt, dass sie deren Wert zu erstatten haben (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 20/04 R - SozR 4-1300 § 111 Nr. 3, m.w.N.).
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