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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - L 2 AL 29/19   

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https://dejure.org/2020,44760
LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - L 2 AL 29/19 (https://dejure.org/2020,44760)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2020 - L 2 AL 29/19 (https://dejure.org/2020,44760)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - L 2 AL 29/19 (https://dejure.org/2020,44760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 157 Abs 2 S 1 SGB 3, § 157 Abs 2 S 2 SGB 3, § 202 S 1 SGG, § 142 Abs 3 ZPO
    Arbeitsförderung - Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - italienischer Urlaubsabgeltungsanspruch nach dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses auf einem Kreuzfahrtschiff - Arbeitsvertrag nach italienischem Recht in englischer Sprache - sozialgerichtliches Verfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 171/17

    Ruhenszeitraum nach dem SGB III wegen Urlaubsabgeltung; Abgeltung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - L 2 AL 29/19
    Der hier in Rede stehende italienische Urlaubsabgeltungsanspruch entspricht in seinem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmalen des deutschen Anspruchs (vgl. näher Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. März 2019 - L 7 AL 171/17, juris Rn. 30 f.).

    So können beispielsweise Beschäftigte auf unter deutscher Flagge fahrenden Fahrgastschiffen für die Dienstzeit an Bord je Monat einen Urlaubsanspruch von mindestens 11, 5 Tagen haben (§ 23 Abs. 5 des ab 1. Juli 2002 geltenden Manteltarifvertrags für die deutsche Seeschifffahrt zwischen dem Verband Deutscher Reeder e.V. und der ver.di, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 30. Dezember 2014; zur gleichen Bewertung vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. März 2019 - L 7 AL 171/17, juris Rn. 24).

  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - L 2 AL 29/19
    Insofern hat der Senat auch keine Zweifel an der Richtigkeit der grundsätzlich auch für die nationalen Gerichte verbindlichen (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11. November 2004 - C-372/02, juris; BSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 20/17 R, juris Rn. 26) Bescheinigung U1.
  • EuGH, 11.11.2004 - C-372/02

    Adanez-Vega - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - L 2 AL 29/19
    Insofern hat der Senat auch keine Zweifel an der Richtigkeit der grundsätzlich auch für die nationalen Gerichte verbindlichen (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11. November 2004 - C-372/02, juris; BSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 20/17 R, juris Rn. 26) Bescheinigung U1.
  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 4/15 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Urlaubsabgeltung - Grenzgänger - Auszahlung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - L 2 AL 29/19
    Dass es sich dabei um eine Urlaubsabgeltung nach italienischem Recht handelt, ändert nichts an der Anwendbarkeit des § 157 Abs. 2 SGB III. Denn aufgrund Art. 5 der EGV 883/2004 ist diese, weil einer deutschen Urlaubsabgeltung vergleichbar, wie eine solche zu behandeln (vgl. zu dieser Voraussetzung Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. März 2016 - B 11 AL 4/15 R, juris zum dänischen Recht).
  • LSG Sachsen, 11.11.2021 - L 3 AL 70/17
    Entsprechen hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 (Az. L 2 AL 29/19 - juris Rdnr. 32) entschieden, dass ohne vertragliche Grundlage der zum Ausgleich für die hohe Arbeitsleistung an jedem Wochentag gewährte Urlaubsanspruch von im konkreten Fall acht Tagen je Beschäftigungsmonat nicht teilweise in einen Freizeitausgleich umgedeutet werden kann.
  • LSG Sachsen, 11.11.2021 - L 3 AL 161/18
    Entsprechend hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 (Az. L 2 AL 29/19 - juris Rdnr. 32) entschieden, dass ohne vertragliche Grundlage der zum Ausgleich für die hohe Arbeitsleistung an jedem Wochentag gewährte Urlaubsanspruch von im konkreten Fall acht Tagen je Beschäftigungsmonat nicht teilweise in einen Freizeitausgleich umgedeutet werden kann.
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