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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15   

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https://dejure.org/2019,48409
LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 (https://dejure.org/2019,48409)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 (https://dejure.org/2019,48409)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. November 2019 - L 2 AS 693/15 (https://dejure.org/2019,48409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 5 SGB 2 vom 20. Dezember 2011, § 11 Abs 2 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 3 SGB 2, § 3 BEEG, § 10 Abs 1 BEEG, ...
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Mutterschutzzeiten - gemischte Bedarfsgemeinschaft - fiktive Einkommensberücksichtigung bzw -berechnung - Mutterschaftsgeld als Vorauszahlung des Elterngeldes - laufende Einnahme - analoge ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Zum anderen ist eine Absetzung wegen vermögenswirksamen Leistungen nach dem Sinn des SGB II nicht zu rechtfertigen, weil es keine Leistungen für den Vermögensaufbau gewährt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 163/11 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Diesem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Leistungsausschluss lag der Gedanke zugrunde, dass die Ausbildungsförderungen gleichfalls Leistungen zum Lebensunterhalt beinhalten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R - juris; BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 36/06 R - juris).
  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Hierbei lehnt sich der Senat an die Rechtsprechung des BSG für den Fall nachgezahlten Lohns an, nach der sich der Erwerbstätigenfreibetrag auch nach dem Nachzahlungszeitraum errechnet (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 25/13 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Denn eine im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer vorgenommene Minderung des Lohnauszahlungsanspruchs stellt eine Einkommensverwendung nach Zufluss bereiter Mittel dar (vgl. BSG, Urteil vom 24.5.2017 - B 14 AS 32/16 R - juris).
  • BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 13/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Ausgleichsrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Dies ergibt eine aufgrund der sog. gemischten Bedarfsgemeinschaft notwendige (fiktive) Bedarfsberechnung für die Klägerin zu 1) unter der Annahme, sie wäre im Zeitraum vom 11. bis 31. Juli 2011 Leistungsberechtigte nach dem SGB II (vgl. hierzu BSG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 13/17 R - juris).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 39/09 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe des Zuschusses zu den Kosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Nur ein diesen Förderungsbetrag nach dem SGB III übersteigender Unterkunftsbedarf kann den Zuschlag auslösen (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 39/09 R - juris Rn. 32).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Denn die mit dem Mutterschaftsgeld bewirkte Vorauszahlung auf das Elterngeld kann analog einer Nachzahlung auf laufend zu zahlenden und gezahlten Lohn als laufendes Einkommen behandelt werden (vgl. zu letzterem BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, B 4 AS 154/11 R - juris Rn. 21 zu der § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II a.F. vorgehenden und gleichen Regelung in § 2 Abs. 3 der Arbeitslosengeld II-Verordnung a.F.).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Durch die Mutterschutzzeit wird die Ausbildung nicht - wie durch ein von Studierenden genommenes Urlaubssemester (vgl. zu dem dann nicht eingreifenden Leistungsausschluss BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 102/11 R - juris Rn. 16 f.) - unterbrochen.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Diesem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Leistungsausschluss lag der Gedanke zugrunde, dass die Ausbildungsförderungen gleichfalls Leistungen zum Lebensunterhalt beinhalten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R - juris; BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 36/06 R - juris).
  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 7 AS 755/13

    Mutterschaftsgeld für eine gesetzlich Krankenversicherte ist eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15
    Das der Klägerin zu 1) gezahlte Mutterschaftsgeld ist als laufendes Einkommen zu behandeln (wie hier Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB, Stand Januar 2015, § 11 SGB II, Rn. 537; für einmaliges Einkommen LSG Bayern, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 7 AS 755/13 NZB - juris).
  • LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Es ist auch nicht deshalb eine laufende Einnahme, weil Mutterschaftsgeld, das für die nachgeburtliche Schutzfrist i.S.v. § 3 Abs. 2 MuSchG gezahlt wird, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG auf das Elterngeld angerechnet wird (a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 - juris Rn. 63).

    Auch der Umstand, dass ohnehin ausschließlich das für die nachgeburtliche Schutzfrist i.S.v. § 3 Abs. 2 MuSchG gezahlte und damit hier nicht betroffene Mutterschaftsgeld gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG auf das Elterngeld angerechnet wird (vgl. Brose in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Auflage 2020, § 3 Rn. 10 m.w.N.), lässt nach Ansicht des Senats keine rechtlich bindenden Rückschlüsse darauf zu, ob Mutterschaftsleistungen einmalige oder laufende Einnahmen i.S.d. SGB II darstellen bzw. wie Arbeitseinkommen zu behandeln sind (a.A. Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 - juris Rn. 63).

    Anders als beim Krankengeld (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 6, 7 SGB V), welches kalendertäglich zu zahlen und für den Fall, dass es für einen ganzen Kalendermonat zu gewähren ist, mit 30 Tage berechnet werden muss, existiert beim Mutterschaftsgeld zur Überzeugung des Senats keine Fälligkeitsbestimmung, weder in § 24i SGB V noch in § 19 MuSchG (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 - juris Rn. 63).

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