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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,48659
LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20 B ER (https://dejure.org/2020,48659)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.07.2020 - L 8 SO 21/20 B ER (https://dejure.org/2020,48659)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - L 8 SO 21/20 B ER (https://dejure.org/2020,48659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86a Abs 1 S 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 3 SGG, § 86a Abs 2 Nr 4 SGG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Wegfall der aufschiebenden Wirkung - abschließende Regelung für den Bereich der Sozialhilfe iS des § 86a Abs 2 Nr 4 SGG - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - Anordnung einer Auflage oder Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20
    Soweit die aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG in Fällen entfällt, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet, ist umstritten, ob die Entscheidung der Behörde oder Widerspruchbehörde nur mit Wirkung für die Zukunft ("ex nunc") erfolgen oder Rückwirkung (Wirkung "ex tunc") entfalten kann (eine Wirkung ex tunc in besonderen Fällen bejahend für die Gewährung von Hilflosenpflegegeld: Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 6 S 203/96 -, NVwZ-RR 1997, 575, 575 f.; für Aufwandsentschädigung und Auslandstrennungsgeld: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 -, juris, RdNr. 11 ff.; eine Rückwirkung unter Hinweis auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verneinend: z.B. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006 - L 8 SO 69/06 ER -, juris, RdNr. 9 ff. m.w.N.; und Bezug nehmend auf diese Entscheidung Richter in JurisPK SGG, § 86a RdNr. 64).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2006 - L 8 SO 69/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherungsleistungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20
    Soweit die aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG in Fällen entfällt, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet, ist umstritten, ob die Entscheidung der Behörde oder Widerspruchbehörde nur mit Wirkung für die Zukunft ("ex nunc") erfolgen oder Rückwirkung (Wirkung "ex tunc") entfalten kann (eine Wirkung ex tunc in besonderen Fällen bejahend für die Gewährung von Hilflosenpflegegeld: Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 6 S 203/96 -, NVwZ-RR 1997, 575, 575 f.; für Aufwandsentschädigung und Auslandstrennungsgeld: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 -, juris, RdNr. 11 ff.; eine Rückwirkung unter Hinweis auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verneinend: z.B. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006 - L 8 SO 69/06 ER -, juris, RdNr. 9 ff. m.w.N.; und Bezug nehmend auf diese Entscheidung Richter in JurisPK SGG, § 86a RdNr. 64).
  • BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20
    Als Auflage in diesem Sinne kommt im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere eine Sicherheitsleistung in Betracht, soweit ein Obsiegen in der Hauptsache nicht überwiegend wahrscheinlich und ein späterer Erstattungsanspruch der Behörde nicht realisierbar sein dürfte (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht [Kammer], Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 -, juris, RdNr. 3 ff.).
  • OVG Berlin, 23.10.1996 - 6 S 203.96

    Verhältnis zwischen einem Anspruch auf Hilflosenpflegegeld und einem Anspruch auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20
    Soweit die aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG in Fällen entfällt, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet, ist umstritten, ob die Entscheidung der Behörde oder Widerspruchbehörde nur mit Wirkung für die Zukunft ("ex nunc") erfolgen oder Rückwirkung (Wirkung "ex tunc") entfalten kann (eine Wirkung ex tunc in besonderen Fällen bejahend für die Gewährung von Hilflosenpflegegeld: Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 6 S 203/96 -, NVwZ-RR 1997, 575, 575 f.; für Aufwandsentschädigung und Auslandstrennungsgeld: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 -, juris, RdNr. 11 ff.; eine Rückwirkung unter Hinweis auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verneinend: z.B. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. August 2006 - L 8 SO 69/06 ER -, juris, RdNr. 9 ff. m.w.N.; und Bezug nehmend auf diese Entscheidung Richter in JurisPK SGG, § 86a RdNr. 64).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - L 4 R 768/10
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20
    Dabei stellte der Senat im Rahmen der Abwägung der Interessen auf die Regelung zur Sicherheitsleistung in § 108 Zivilprozessordnung ab (vgl. zur Anwendung im Geltungsbereich des SGG: z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 2010 - L 4 R 768/10 ER-B -, juris, RdNr. 25).
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