Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 16 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 13.05.2011, § 45 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 21.12.2008, § 45 Abs 1 S 3 SGB 3 vom 21.12.2008
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Zuschuss zum Erwerb eines Pkw - finanzielle Hilfe eines Dritten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Förderung aus einem Vermittlungsbudget zum Erwerb eines Kfz; Zweistufige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen; Anspruch dem Grunde nach und Umfang der zu erbringenden Leistungen
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Förderung aus einem Vermittlungsbudget zum Erwerb eines Kfz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 21.10.2014 - 4 AS 699/12
- SG Dessau-Roßlau, 22.10.2014 - S 4 AS 699/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Zudem ist die Notwendigkeit der Förderung nicht deshalb zu verneinen, weil der Kläger die Beschäftigung auch unabhängig von der positiven Entscheidung des Beklagten über den Förderantrag aufgenommen hat (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, Az.: B 7/7a AL 26/07 R, juris), denn er hat durch seine vorhergehende Antragstellung (am 26. Juli 2011) bekundet, die Unterstützung des Beklagten bei der Arbeitsaufnahme zu benötigen. - BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Auch im Leistungsrecht nach dem SGB II gilt (in Fortführung eines bereits zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes geltenden Grundsatzes), dass die Hilfe eines Dritten den Leistungsanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Leistungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Leistungsträger nicht rechtzeitig leistet oder die Leistung abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 6. Oktober 2011, Az.: B 14 AS 66/11 R juris, Urteil vom 27. September 2011, Az.: B 4 AS 202/10 R, juris; Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 46/11 R, juris RN 17). - LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 47/11
Anforderungen an eine Ermessensentscheidung bei Anwendung von ermessenslenkenden …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Die ermessenleitenden Vorgaben ersetzen nicht notwendige Ermessensausübung im Einzelfall (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 2014, Az.: L 4 AS 47/11, juris RN 34ff.).
- BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R
Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Auch im Leistungsrecht nach dem SGB II gilt (in Fortführung eines bereits zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes geltenden Grundsatzes), dass die Hilfe eines Dritten den Leistungsanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Leistungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Leistungsträger nicht rechtzeitig leistet oder die Leistung abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 6. Oktober 2011, Az.: B 14 AS 66/11 R juris, Urteil vom 27. September 2011, Az.: B 4 AS 202/10 R, juris; Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 46/11 R, juris RN 17). - BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Auch im Leistungsrecht nach dem SGB II gilt (in Fortführung eines bereits zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes geltenden Grundsatzes), dass die Hilfe eines Dritten den Leistungsanspruch dann nicht ausschließt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Leistungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Leistungsträger nicht rechtzeitig leistet oder die Leistung abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 6. Oktober 2011, Az.: B 14 AS 66/11 R juris, Urteil vom 27. September 2011, Az.: B 4 AS 202/10 R, juris; Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 46/11 R, juris RN 17). - BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Dabei handelt es sich um einen von den laufenden Leistungen der Grundsicherung abtrennbaren Streitgegenstand, der gesondert geltend gemacht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010, Az.: B 4 AS 7/10 R, juris RN 18 zu Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II). - BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 609/14
Es handelt sich um eine Verpflichtungsklage in Form der Bescheidungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG, denn die Entscheidung über die beantragte Förderung war gemäß § 16 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 45 SGB III in der hier maßgeblichen, bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung in das pflichtgemäße Ermessen des Beklagten als zuständigen Leistungsträger gestellt (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, Az.: B 4 AS 77/08 R, juris RN 10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 15 AS 200/19
Kosten für die Neuanschaffung eines Pkw als Förderungsleistung nach dem SGB II; …
Auch in den Wintermonaten und nach 20 Uhr ist es erwachsenen Leistungsempfängern, die wie der Antragsteller nicht an gravierenden gesundheitlichen Problemen leiden, möglich und zumutbar, auch in den Herbst- und Wintermonaten ein- bis zweimal am Tag eine Wegstrecke von weniger als 10 km mit dem Fahrrad zurückzulegen (die Zumutbarkeit für den Fall dauerhaft viermal täglich erforderlicher Fahrten verneinend: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 609/14 -, juris Rn. 33).