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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19   

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https://dejure.org/2020,49077
LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19 (https://dejure.org/2020,49077)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.07.2020 - L 3 R 22/19 (https://dejure.org/2020,49077)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - L 3 R 22/19 (https://dejure.org/2020,49077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 17 Abs 1 SGB 4, § 1 ArEV, § 23 Abs 1 S 2 SGB 10, § 6 Abs 1 AAÜG
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen - Glaubhaftmachung des konkreten Zuflusses eines Geldbetrages - Jahresleistungsprämien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Zur Begründung führte sie aus, aufgrund der vom Bundessozialgericht (BSG) vorgegebenen objektiven Beweislast könnten zusätzliche Geldleistungen nur festgestellt werden, wenn nachgewiesen sei, dass der Versicherte die Zahlungen erhalten habe und in welcher Höhe diese erfolgt seien (Hinweis auf Urteil des BSG vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - Rdnr. 24 ff.; Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - Rdnr. 15, 16; Urteil vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - Rdnr. 13, 14, sämtlich juris) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV. Bei einem Vorliegen von Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV ist im zweiten Prüfungsschritt festzustellen, ob sich insbesondere auf der Grundlage von § 17 SGB IV i. V. m. § 1 Arbeitsentgeltverordnung ausnahmsweise ein Ausschluss ergibt.

    Denn seit dem Urteil des BSG vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R, juris) ist höchstrichterlich geklärt, dass jedenfalls Jahresendprämien Bestandteil der von den Arbeitnehmern erzielten Arbeitsentgelte sind.

  • LSG Sachsen, 04.02.2014 - L 5 RS 462/13
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Für die geltend gemachten Jahre 1981 und 1982 könne unter Bezugnahme auf das Urteil des Sächsischen LSG vom 4. Februar 2014 (L 5 RS 462/13) der Betrag der gezahlten Prämie ebenfalls auf 450, 00 M geschätzt werden, also die niedrigste Stufe der möglichen Prämienzahlung.

    Der Senat hält auch eine Schätzung der Höhe der behaupteten Jahresleistungsprämien (vgl. z.B. Sächsisches LSG, Urteile vom 4. Februar 2014 - L 5 RS 462/13 -, vom 21. Juli 2015 - L 5 RS 668/14 - und vom 1. März 2016 - L 5 RS 578/15 -, alle juris) für nicht möglich.

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 1/13 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Da sich § 44 Abs. 1 SGB X nur auf solche bindenden Verwaltungsakte bezieht, die - anders als die feststellenden Verwaltungsakte der Beklagten als Zusatzversorgungsträger - unmittelbar Ansprüche auf nachträglich erbringbare "Sozialleistungen" (§ 11 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - SGB I) im Sinne der §§ 3 ff. und 18 ff. SGB I betreffen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R -, juris, Rdnr. 12), kann sich der Rücknahmeanspruch der Klägerin nur aus § 44 Abs. 2 SGB X ergeben.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - Rdnr. 24 ff.; Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - Rdnr. 15, 16; Urteil vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - Rdnr. 13, 14, sämtlich juris) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV. Bei einem Vorliegen von Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV ist im zweiten Prüfungsschritt festzustellen, ob sich insbesondere auf der Grundlage von § 17 SGB IV i. V. m. § 1 Arbeitsentgeltverordnung ausnahmsweise ein Ausschluss ergibt.

  • LSG Sachsen, 01.03.2016 - L 5 RS 578/15

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Der Senat hält auch eine Schätzung der Höhe der behaupteten Jahresleistungsprämien (vgl. z.B. Sächsisches LSG, Urteile vom 4. Februar 2014 - L 5 RS 462/13 -, vom 21. Juli 2015 - L 5 RS 668/14 - und vom 1. März 2016 - L 5 RS 578/15 -, alle juris) für nicht möglich.
  • LSG Sachsen, 21.07.2015 - L 5 RS 668/14

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Der Senat hält auch eine Schätzung der Höhe der behaupteten Jahresleistungsprämien (vgl. z.B. Sächsisches LSG, Urteile vom 4. Februar 2014 - L 5 RS 462/13 -, vom 21. Juli 2015 - L 5 RS 668/14 - und vom 1. März 2016 - L 5 RS 578/15 -, alle juris) für nicht möglich.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Diese käme selbst dann nicht in Betracht, wenn die Zahlung dieser Prämien - anders als hier - zumindest glaubhaft gemacht worden wäre (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 -, juris).
  • SG Leipzig, 28.07.2010 - S 24 R 1318/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    In der weiteren Begründung hat das Sozialgericht aus einem Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 28. Juli 2010 (S 24 R 1318/08) zitiert und sich diesen Ausführungen angeschlossen.
  • LSG Sachsen, 07.08.2012 - L 5 RS 45/10
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Dafür, dass im Rahmen der Feststellungen nach dem AAÜG eine Glaubhaftmachung möglich ist, spricht, dass § 6 Abs. 6 AAÜG diesen Beweismaßstab ausdrücklich zulässt, wenn nur Teile des Verdienstes nachgewiesen sind (so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 7. August 2012 - L 5 RS 45/10 -, juris Rdnr. 22).
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RS 9/14 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - Rdnr. 24 ff.; Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - Rdnr. 15, 16; Urteil vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - Rdnr. 13, 14, sämtlich juris) bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nach § 14 SGB IV. Bei einem Vorliegen von Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV ist im zweiten Prüfungsschritt festzustellen, ob sich insbesondere auf der Grundlage von § 17 SGB IV i. V. m. § 1 Arbeitsentgeltverordnung ausnahmsweise ein Ausschluss ergibt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 449/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2020 - L 3 R 22/19
    Ist aber neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers und führt zur Bewertung als Lohnzuwendung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -, juris, Rdnr. 89 unter Hinweis auf Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 21. Januar 2010 - VI R 51/08 -, juris).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

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