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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13   

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https://dejure.org/2014,34076
LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13 (https://dejure.org/2014,34076)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.04.2014 - L 2 AS 54/13 (https://dejure.org/2014,34076)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. April 2014 - L 2 AS 54/13 (https://dejure.org/2014,34076)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 5 S 1 SGB 2, § 7 Abs 6 SGB 2, § 57 SGB 3 vom 20.12.2011, § 60 SGB 3, § 104 SGB 3
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung - behinderter Mensch - Bezug von Ausbildungsgeld - Unterkunftskostenzuschuss - fiktive Bedürftigkeitsberechnung - Nichtberücksichtigung eines ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung - Bezug von Ausbildungsgeld - Unterkunftskostenzuschuss - fiktive Bedürftigkeitsberechnung - Nichtberücksichtigung eines Mehrbedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (hier: Ausbildungsgeld); Versagung der Alg II-Gewährung wegen Absolvierens einer dem Grunde nach mit Berufsausbildungshilfe förderungsfähigen Berufsausbildung; Prüfung eines Anspruchs auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (hier Ausbildungsgeld)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende beim Bezug von Ausbildungsgeld durch behinderte Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 69/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Unterkunftskostenzuschusses

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13
    Der Zuschuss bemisst sich nach dem ungedeckten Unterkunftsbedarf im Sinne des SGB II unter Berücksichtigung von erzieltem Einkommen (BSG, Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 69/09 R, zitiert nach juris).

    Eine gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe ist dabei nicht um einen ausbildungsbedingten Bedarf zu bereinigen, weil ein solcher (wie Fahrkosten, Lehrgangskosten) gesondert berücksichtigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 69/09 R, zitiert nach juris).

    Dieses Einkommen war zunächst auf den Regelbedarf anzurechnen und dann auf den Unterkunftsbedarf (BSG, Urteil vom 22.3.2010, B 4 AS 69/09 R, zitiert nach juris, Rn. 32).

    Dies wird aus der Zielsetzung der Zuschussregelung abgeleitet, die Unterdeckung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung infolge der pauschalierten Bedarfsberücksichtigung bei der Bemessung der Ausbildungsförderleistungen abzugelten (BSG. Urteil vom 22.3.2010, B 4 AS 69/09 R, zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.12.2011 - L 2 AS 438/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss für Auszubildende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13
    Der erkennende Senat hält nicht mehr an der vormals von ihm (Beschluss vom 6. Dezember 2011 - L 2 AS 438/11 B ER - veröffentlicht in juris) und auch von anderen Gerichten (vgl. u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2012, L 26 AS 2360/11 B ER m. w. Nachweisen, zitiert nach juris) vertretenen Auffassung fest, dass § 7 Abs. 5 SGB II bei einer Förderung mit Ausbildungsgeld keine Anwendung findet.

    Denn für die Rechtsanwendung ist die konkrete Norm bis zu einer Änderung durch den Gesetzgeber unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden ausgehend von dem Rechtszustand bei ihrem Inkrafttreten auszulegen (siehe dazu die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2011 - L 2 AS 438/11 B ER - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13
    Dabei war aber von dem tatsächlich für Heizung und die Warmwasserversorgung zu zahlenden Betrag noch ein Anteil für die Warmwasserversorgung in der Höhe abzusetzen, wie er in der Regelleistung der die Wohnung bewohnenden Personen nach dem SGB II für die Warmwasseraufbereitung berücksichtigt wurde (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/11b AS 15/07 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13
    § 7 Abs. 5 SGB II knüpft alleine an die sogenannte abstrakte Förderfähigkeit an (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), u.a. Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 28/06 R; Urteil vom 22. März 2012 m.w.N., B 4 AS 102/11 R, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13
    § 7 Abs. 5 SGB II knüpft alleine an die sogenannte abstrakte Förderfähigkeit an (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), u.a. Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 28/06 R; Urteil vom 22. März 2012 m.w.N., B 4 AS 102/11 R, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2012 - L 26 AS 2360/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Mehrbedarf für behinderte Menschen - Teilnahme an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2014 - L 2 AS 54/13
    Der erkennende Senat hält nicht mehr an der vormals von ihm (Beschluss vom 6. Dezember 2011 - L 2 AS 438/11 B ER - veröffentlicht in juris) und auch von anderen Gerichten (vgl. u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2012, L 26 AS 2360/11 B ER m. w. Nachweisen, zitiert nach juris) vertretenen Auffassung fest, dass § 7 Abs. 5 SGB II bei einer Förderung mit Ausbildungsgeld keine Anwendung findet.
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