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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16 B ER   

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https://dejure.org/2017,29719
LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16 B ER (https://dejure.org/2017,29719)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.04.2017 - L 8 SO 50/16 B ER (https://dejure.org/2017,29719)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. April 2017 - L 8 SO 50/16 B ER (https://dejure.org/2017,29719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 75 SGG, § 37 Abs 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 48 S 1 SGB 12, § 53 Abs 1 S 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung der Krankenkasse - Schulbegleitung für ein an Diabetes mellitus Typ 1 erkranktes Kind - Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Behandlungspflege - fehlende Verordnung - Sozialhilfe - Hilfen zur Gesundheit - Hilfe bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16
    Er meint dies ergebe sich aus den Regelungen des zukünftigen Bundesteilhabegesetzes und sei auch von Verfassung wegen geboten (Hinweis auf den stattgebenden Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, juris).

    Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Abänderung eines bereits bewilligten Persönlichen Budgets der Höhe nach (vgl. hierzu BVerfG, (Kammer) Beschluss vom 12. September 2016, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1996 - 6 S 1350/94

    Eingliederungshilfe für Behinderte: zum Begriff der "anderen Behinderung" iSd

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16
    Auch für eine Leistungsgewährung auf der Grundlage von § 53 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ist eine Einschränkung der Teilhabefähigkeit - gegenüber den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 in abgeschwächter Form - erforderlich (vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 1996 - 6 S 1350/94 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16
    Der Senat sieht in stetiger Rechtsprechung keine Grundlage zur Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Bewilligung eines Persönlichen Budgets im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, soweit eine Zielvereinbarung nicht zumindest die Grundlage der Qualitätssicherung und die abzudeckenden Bedarfe regelt (vgl. z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 7 SO 1832/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Allein aufgrund der Erkrankung der Hilfeempfängerin an Diabetes mellitus Typ I ist eine drohende wesentliche Behinderung nicht erkennbar, da es sich bei einer Erkrankung an Diabetes mellitus Typ I nicht um eine regelmäßig progrediente Erkrankung handelt, die eine Verschlechterung von Beeinträchtigungen als wahrscheinlich erwarten lässt (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2017 - L 8 SO 50/16 B ER - juris Rdnr. 49).
  • SG Mainz, 28.03.2019 - S 12 KR 1131/19

    Leistung zur Teilhabe - schulischer Integrationshelfer für ein an Diabetes

    Diese Regelung sieht eine Verpflichtung der Beigeladenen bzw. des Landes Rheinland-Pfalz nur in bestimmten Rollen als ein Träger der Sozialhilfe, ein Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts vor, nicht jedoch in schulrechtlichen Angelegenheiten (ebenso: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2017 - L 8 SO 50/16 B ER -, Rn. 29, juris).
  • SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22

    Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - persönliche Assistenz für ein an

    So können jedenfalls gesetzlich krankenversicherte Kinder, die an Diabetes mellitus Typ I leiden, einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V in Form der Krankenbeobachtung während des Schulbesuchs haben (vgl. Thüringer LSG, Beschl. v. 16.05.2017, Az. L 6 KR 1571/15 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.04.2017, Az. L 8 SO 50/16 B ER, beide in ), und es liegt nahe, einen solchen Anspruch unter denselben Voraussetzungen auch für den Besuch von Kindertageseinrichtungen anzunehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2020 - L 20 SO 436/15
    Denn für die Bewilligung einer solchen Leistung ist jedenfalls - neben einer Antragstellung beim Träger (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R) - eine ärztliche Verordnung i.S.d. nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V erlassenen Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (§ 3 Abs. 2, § 4 HKP-Richtlinie vom 17.09.2009) auf dem vereinbarten Vordruck unabdingbar (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.04.2017 - L 8 SO 50/16 B ER Rn. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2021 - L 2 SO 718/19

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung in einem

    Allein aufgrund der Erkrankung des Klägers an Diabetes mellitus Typ I ist eine drohende wesentliche Behinderung nicht erkennbar, da es sich bei einer Erkrankung an Diabetes mellitus Typ I nicht um eine regelmäßig progrediente Erkrankung handelt, die eine Verschlechterung von Beeinträchtigungen als wahrscheinlich erwarten lässt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.11.2019 - L 7 SO 1832/18 -, juris mit Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.04.2017 - L 8 SO 50/16 B ER - juris Rdnr. 49).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    Solange es an einer Zielvereinbarung fehlt, kommt daher im Grundsatz nur eine Inanspruchnahme von Sachleistungen oder eine Kostenerstattung für eine selbstverschaffte Bedarfsdeckung in Betracht (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2017 - L 8 SO 50/16 B ER, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris); beides scheidet hier aus den oben genannten Gründen aus.
  • VG Bayreuth, 13.02.2023 - B 10 K 21.178

    Diabetes mellitus als wesentliche körperliche Behinderung, wenn Ketoazidosen

    Soweit in der Rechtsprechung hierzu eine andere Ansicht vertreten wird (z.B. LSG BW, U.v. 7.11.2019 - L 7 SO 1832/18 - BeckRS 2019, 29099 unter Verweis auf LSG LSA, B.v. 24.04.2017 - L 8 SO 50/16 B ER; LSG BW, U.v. 16.6.2021 - L 2 SO 718/19 - BeckRS 2021, 43821 Rn. 60) ist auszuführen, dass in diesen Fällen der Hilfeempfänger in der Lage war, seine Diabetesbehandlung zu überwachen und zu beobachten.
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