Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - L 8 SO 69/17 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 75 Abs 3 SGB 12, § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 12 BSHG§47V
Anspruch des geistig behinderten Schülers auf Kostenübernahme für einen Integrationshelfer zum Schulbesuch
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB XII §§ 53 ff.; EinglHV § 2
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form der Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 27.11.2017 - S 10 SO 43/17
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - L 8 SO 69/17 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - L 8 SO 69/17
Nach dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) konkretisierten Maßstab, den das Bundessozialgericht (BSG) sich zu Eigen gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21/93 -, juris, RdNr. 13ff.; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris, RdNr. 18ff.) ist nicht maßgebend, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind, und in welchem Umfang ein bestimmtes Funktionsdefizit vorliegt.Die Vermittlung von Lerninhalten im Rahmen der Aufgabenbearbeitung gehört zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit, der in der Abgrenzung der Sphären von Schulträger und Eingliederungshilfe allein den Bereich des Schulträgers betrifft (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., RdNr. 21).
- BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93
Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - L 8 SO 69/17
Nach dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) konkretisierten Maßstab, den das Bundessozialgericht (BSG) sich zu Eigen gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21/93 -, juris, RdNr. 13ff.; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris, RdNr. 18ff.) ist nicht maßgebend, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind, und in welchem Umfang ein bestimmtes Funktionsdefizit vorliegt. - SG Dessau-Roßlau, 17.06.2020 - S 10 SO 51/17
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - L 8 SO 69/17
Hiergegen hat die Ast. Klage vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau erhoben (S 10 SO 51/17).
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Zulässigkeit - …
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel einer Verpflichtung des Beklagten, für die Klägerin längstens bis zum 27. Juni 2017 im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII vorläufig die Kosten für einen Integrationshelfer im Umfang von sieben Stunden je Unterrichtstag zu übernehmen (nicht im Rahmen eines Persönlichen Budgets), blieb nach dem Beschwerdeverfahren erfolglos (Beschluss des Landessozialgerichts [LSG] Sachsen-Anhalt vom 24. April 2018 - L 8 SO 69/17 B ER -, juris).Bezüglich der Stellungnahme wird im Übrigen auf Blatt 274 Bd. II der Gerichtsakten aus dem Verfahren L 8 SO 69/17 B ER Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten aus dem Hauptsacheverfahren, die Gerichtsakten aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes L 8 SO 69/17 B ER und der Verwaltungsakte des Beklagten sowie der beigezogenen Gerichtsakte aus dem Verfahren S 10 SO 11/19, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist, Bezug genommen.
- SG Dessau-Roßlau, 17.06.2020 - S 10 SO 51/17 Auf die Beschwerde des Beklagten ist der Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. April 2018 - L 8 SO 69/17 B ER - abgelehnt worden.
Die Vermittlung von Lerninhalten im Rahmen der Aufgabenbearbeitung hat nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Überzeugung der Kammer - entgegen der Annahme im Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. April 2018 - L 8 SO 69/17 B ER - nicht zum Kernbereich pädagogischer Arbeit gehört.