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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14   

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https://dejure.org/2018,28290
LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14 (https://dejure.org/2018,28290)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.05.2018 - L 6 U 7/14 (https://dejure.org/2018,28290)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - L 6 U 7/14 (https://dejure.org/2018,28290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Abs 2 S 1 BKV, § 3 Abs 1 S 1 BKV, § 3 Abs 1 S 2 BKV, Anl 1 Nr 3101 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung gem § 3 Abs 2 S 1 BKV - rechtlich wesentlicher Zusammenhang zwischen der Gefahr des Wiederauflebens/Verschlimmerung der BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit - Gesetzeszweck - Prävention - Aufgabe der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 33/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - aktuell

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    Weiterhin muss die gefährdende Tätigkeit wegen der fortbestehenden Gefahr eingestellt werden, und es muss dadurch zu einer konkreten Verdienstminderung und/oder sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen kommen (siehe nur BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - juris).

    Darauf, ob zwischen der Einstellung und der - hier vorliegenden - Minderung des Verdienstes bzw. sonstiger wirtschaftlicher Nachteile ein ursächlicher Zusammenhang zu bejahen ist, kommt es daher nicht mehr an (vgl. hierzu nur BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - a.a.O.).

    Für diese Risikoprognose mit hypothetischer Kausalitätsbewertung ist die Würdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Standes der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse maßgeblich (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - s.o.).

    Denn die präventive Zielrichtung der Norm soll vor aktuellen Gesundheitsgefahren schützen und der Vorbeugung sowie Krankheitsverhütung dienen (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 33/08 R - juris).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 10/00 R

    Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in der Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    Ist ihm das infolge seines gesundheitlichen Leistungsvermögens dagegen nicht mehr möglich, besteht kein rechtlich wesentlicher Kausalzusammenhang zwischen der BK und der Einstellung der gefährdenden Tätigkeit (so für den Fall einer noch nicht entstandenen BK ausdrücklich BSG, Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 10/00 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 5).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, da der Entscheidung des BSG vom 20. Februar 2001 (B 2 U 10/00 R - a.a.O.) - anders als hier - ein Sachverhalt zugrunde lag, bei dem eine BK noch nicht entstanden war.

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 22/81
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    Hiergegen erhob der Kläger am 8. Dezember 2009 Widerspruch und führte zur Begründung u.a. aus, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22. März 1983 - 2 RU 22/81 - juris) genüge für das Vorliegen einer Gefahr bereits eine statistisch erhöhte Möglichkeit des Wiederauflebens bzw. der Verschlimmerung der BK.

    Mit Urteil vom 19. September 2013 hat das SG die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 30. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. April 2010 dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger Übergangsleistungen nach § 3 BKV zu gewähren und hierzu in den Gründen ausgeführt: Eine Gefahr im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV liege nach der Rechtsprechung des BSG vor, wenn das Risiko einer Schädigung für den Versicherten am konkreten Arbeitsplatz durch seinen individuellen Gesundheitszustand über den Grad hinausgehe, der bei anderen Versicherten bei vergleichbarer Beschäftigung bestehe (z.B. Urteil vom 22. März 1983 - 2 RU 22/81 - s.o.).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 23 U 74/07

    Zum taktischen Einsatz "der Wahrheit" im Zivilprozess

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2018 - L 6 U 7/14
    In dem vor dem Sozialgericht (SG) Halle geführten nachfolgenden Klageverfahren (S 23 U 74/07) übermittelte die Beklagte die Stellungnahme ihres Beratungsarztes Privatdozent (PD) Dr. B. vom 6. Mai 2008, in der dieser die Einholung eines orthopädischen Gutachtens empfahl.
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