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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2017 - L 8 SO 26/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,55066
LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2017 - L 8 SO 26/17 B ER (https://dejure.org/2017,55066)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.07.2017 - L 8 SO 26/17 B ER (https://dejure.org/2017,55066)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - L 8 SO 26/17 B ER (https://dejure.org/2017,55066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 74 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 1968 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung - Verweis auf Ausgleichsansprüche gegen Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2017 - L 8 SO 26/17
    Die Verpflichtung, die Kosten einer Beerdigung zu tragen, wird in § 74 SGB XII nicht näher umschrieben oder definiert, sondern als anderweitig begründet vorausgesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris).

    Die Verpflichtung kann aufgrund der Bestimmungen des Erbrechts oder des Unterhaltsrechts gegeben sein, aber auch aus landesrechtlichen Regelungen über die Bestattungspflicht herrühren (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009, a.a.O.).

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2017 - L 8 SO 26/17
    Auch vorrangig einzusetzende Nachlasswerte hätten ihr als bereite Mittel entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 73/12 R -, juris) zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2017 - L 8 SO 26/17
    Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht wird vielmehr, soweit diese nicht spezialgesetzlich im Landesrecht geregelt ist, aus dem Gewohnheitsrecht abgeleitet (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -, juris; vgl. auch Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII Kommentar, 5. Aufl. 2014, § 74 RdNr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 915/19
    Denn dies würde die öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Klägerin aus dem Bestattungsrecht unberührt lassen und sie gerade von der damit verbundenen Kostenlast nicht befreien (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 - juris Rdnrn. 21; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. September 2019 - L 9 SO 8/16 - juris Rdnrn. 35, 38, 40; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juli 2017 - L 8 SO 26/17 B ER - juris Rdnr. 22).
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