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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18 KL   

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https://dejure.org/2021,58162
LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18 KL (https://dejure.org/2021,58162)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2021 - L 9 KA 2/18 KL (https://dejure.org/2021,58162)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2021 - L 9 KA 2/18 KL (https://dejure.org/2021,58162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 71 Abs 1 S 1 SGB 5, § 71 Abs 2 S 1 SGB 5, § 71 Abs 3 S 1 SGB 5, § 85 Abs 3 S 1 SGB 5, § 85 Abs 3 S 2 SGB 5
    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schiedsspruch zur vertragszahnärztlichen Vergütung (hier: im Ersatzkassenbereich für das Jahr 2017) - Unterschreitung des Gestaltungsspielraums des Schiedsamtes - unzulässige Beschränkung der Prüfung auf die Erforderlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schiedsspruch zur vertragszahnärztlichen Vergütung (hier: im Ersatzkassenbereich für das Jahr 2017) - Unterschreitung des Gestaltungsspielraums des Schiedsamtes - unzulässige Beschränkung der Prüfung auf die Erforderlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schiedsspruch zur vertragszahnärztlichen Vergütung (hier: im Ersatzkassenbereich für das Jahr 2017) - Unterschreitung des Gestaltungsspielraums des Schiedsamtes - unzulässige Beschränkung der Prüfung auf die Erforderlichkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - keine notwendige Beiladung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Das Begehren der Klägerinnen ist als Anfechtungs- und Bescheidungsklage im Sinne der §§ 54 Abs. 1 Satz 1, 131 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 SGG gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bzw. 3 SGG statthaft (vgl. zum Entfallen des Vorverfahrens - jetzt ausdrücklich in § 89 Abs. 9 Satz 5 SGB V geregelt - BSG, Urteil vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 5/16 R - juris, Rn. 24; zur fehlenden Notwendigkeit einer Beiladung der Aufsichtsbehörde Rn. 25 ff.).

    Dies setzt voraus, dass tragfähige Tatsachenfeststellungen existieren, auf deren Grundlage die Abwägung vorgenommen wurde (st. Rspr. des BSG, siehe nur Urteil vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 5/16 R - juris, Rn. 29 ff., m.w.N.).

    Solche finden sich z.B. nicht nur in § 71 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie in § 71 Abs. 2 Satz 2 SGB V. Vielmehr stellt auch § 83 Abs. 3 Satz 2 SGB V eine entsprechende Ausnahme dar (BSG, Urteil vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 5/16 R - juris, Rn. 57 und 62 f.; Urteil vom 20. März 2015 - B 1 KA 9/14 R - juris, Rn. 71).

    Eine Überschreitung der Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB V kann daher zulässig sein, wenn sonst keine angemessene Berücksichtigung der übrigen in § 85 Abs. 3 Satz 1 SGB V genannten Kriterien - vorliegend laut Schiedsspruchbegründung z.B. der Kostenstruktur - möglich ist (BSG, Urteil vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 5/16 R - juris, Rn. 62 f.; Freudenberg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., Stand Juni 2020, § 85 Rn. 119; Engelhard in: Hauck/Noftz SGB V, Stand Oktober 2016, K §?85 Rn. 62 ff., jeweils unter Hinweis auf BT-Drs. 17/6906, S. 59 f.).

    Mit dem sehr offenen Begriff der Kostenstruktur wird im Wesentlichen auf die für die Arztpraxen maßgeblichen regionalen Investitions- und Betriebskosten wie z.B. das Lohn- und Gehaltsniveau der Praxisangestellten, das Mietniveau usw. abgestellt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 5/16 R - juris, Rn. 39 f. und 48).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - L 11 KA 50/16

    Vergütung für vertragszahnärztliche Leistungen; Lineare Anhebung der Punktwerte;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Die Grundlage, Zielrichtung und Validität der von der Beigeladenen u.a. herangezogenen DATEV-Branchenauswertung, an der nur 13, 2 % der Zahnärzte teilgenommen hätten, sei nicht ansatzweise nachvollziehbar (Hinweis auf Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 2017 - L 11 KA 50/16 KL - juris).

    Was im Einzelnen unter "Kostenstruktur" zu verstehen sei, habe das LSG Nordrhein-Westfalen näher ausgeführt (Urteil vom 7. Juni 2017 - L 11 KA 50/16 KL - s.o.).

    Vorhalte, es handele sich um nicht nachvollziehbare Tabellen (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 2017 - L 11 KA 50/16 KL - s.o.), könnten im Einzelfall zutreffen.

    Vielmehr sei die Beigeladene darlegungs- und beweispflichtig, dass die zahnärztliche Vergütung infolge eines Anstiegs der maßgeblichen Berechnungsgrößen überhaupt zu erhöhen sei (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - juris, Rn. 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 2017 - L 11 KA 50/16 - s.o.).

    Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich unbedenklich (entgegen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 2017 - L 11 KA 50/16 KL - a.a.O., Rn. 157 und 159f., soweit dort gefordert wird, anhand von zum Bescheidbestandteil gewordenen Excel-Tabellen die maßgeblichen Rechenschritte "mathematisch exakt" abzubilden).

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 20/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsfestsetzung für Leistungen eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Vielmehr sei die Beigeladene darlegungs- und beweispflichtig, dass die zahnärztliche Vergütung infolge eines Anstiegs der maßgeblichen Berechnungsgrößen überhaupt zu erhöhen sei (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - juris, Rn. 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 2017 - L 11 KA 50/16 - s.o.).

    Stabile Beitragssätze seien nur zu erreichen, wenn sich die Steigerungen aller Vergütungen grundsätzlich am Anstieg der GLS orientierten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - s.o., Rn. 31).

    Soweit das BSG ausgeführt hat, Vergütungssteigerungen hätten sich grundsätzlich am Anstieg der GLS auszurichten (Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - juris, Rn. 31 letzter Satz), erfolgte dies ersichtlich vor dem Ziel, stabile Betragssätze sicherzustellen und nicht etwa im Sinne einer hinreichenden Vorgabe, bei Vergütungsvereinbarungen mindestens die Veränderungsrate anzusetzen.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R

    Schiedsamt - volle oder auch nur teilweise Festlegung der Gesamtvergütung auf der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Sie nicht auszuschöpfen, bedürfe rechtfertigender Gründe, wie z.B. eine geschmälerte wirtschaftliche Leistungskraft der betroffenen Krankenkassen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 4/09 R - juris, Rn. 17; Urteil vom 29. November 2006 - B 6 KA 4/06 R - juris, Rn. 30).

    Denn eine derartige Vorgabe ist nicht normiert; es besteht gerade kein von vornherein gesetzter Anspruch auf volle Ausschöpfung der Veränderungsrate (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 4/09 R - juris, Rn. 17 letzter Satz).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 4/06 R

    Rahmen-Gesamtvertrag für die neuen Bundesländer im ehemaligen Primärkassenbereich

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Sie nicht auszuschöpfen, bedürfe rechtfertigender Gründe, wie z.B. eine geschmälerte wirtschaftliche Leistungskraft der betroffenen Krankenkassen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 4/09 R - juris, Rn. 17; Urteil vom 29. November 2006 - B 6 KA 4/06 R - juris, Rn. 30).

    Die Gewährleistung der Beitragssatzstabilität gebietet es sogar, die Veränderungsrate nur ausnahmsweise zu überschreiten (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2006 - B 6 KA 4/06 R - juris, Rn. 30).

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 42/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gesamtvergütung - Festlegung des regionalen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Dabei müssten die Veränderungen gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum signifikant sein, also Vergütungssteigerungen über die Veränderungsrate hinaus rechtfertigen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 42/16 R - juris, 36 sowie 39 ff.).

    Vielmehr sei das Kriterium Kostenstrukturen sehr offen (Hinweis auf Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 42/16 R - juris, Rn. 31).

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Bei der Prüfung, ob das Ausmaß einer Veränderung mit dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität vereinbar sei, sei von der bisherigen Vereinbarung auszugehen, wobei die Vermutung ihrer Angemessenheit gelte (Hinweis auf z.B. BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R - juris).

    Auf einen Interessenausgleich angelegte und Kompromisscharakter tragende Schiedssprüche seien gerichtlich nur daraufhin zu prüfen, ob das Schiedsamt den zugrunde gelegten Sachverhalt in einem fairen Verfahren unter Wahrung rechtlichen Gehörs ermittelt habe und die Gründe der Entscheidung wenigstens andeutungsweise erkennbar seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 21/17 R - juris; Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R - juris; Urteil vom 16. Juli 2003 - B 6 KA 29/02 R - juris).

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 46/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Mängelgutachten - Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Auch sonst sind Verfahrens- oder Formfehler weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. zur insoweit eingeschränkten Inzidenzprüfung von Entscheidungen der Bundesschiedsämter BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 46/13 - juris).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Denn die Kriterien des § 85 Abs. 3 Sätze 1 und 2 SGB V gälten für jeden einzelnen Leistungsbereich in sich; die Finanzsituation in anderen Bereichen sei irrelevant (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 20/99 R - juris, Rn. 57).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 42/04 R

    Vertragszahnarzt - Reduzierung der Gesamtvergütung durch gesetzliche Regelung für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 2/18
    Die Höhe der Forderung von bis zu 8, 96 % widerspreche zudem dem Grundsatz der Angemessenheit der Vorjahresvergütung (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 27. April 2005 - B 6 KA 42/04 R - juris) und gefährde insgesamt den Grundsatz der Beitragssatzstabilität.
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 29/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Einzelleistungsvergleich - eingehende

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs

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