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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23 EK   

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https://dejure.org/2023,10823
LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23 EK (https://dejure.org/2023,10823)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.04.2023 - L 10 SF 3/23 EK (https://dejure.org/2023,10823)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. April 2023 - L 10 SF 3/23 EK (https://dejure.org/2023,10823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 198 GVG, § 201 GVG, § 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 12 Abs 1 S 1 GKG 2004
    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung bei Entschädigungsklage ohne Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses - keine Auslegung oder Umdeutung in eine Klagerücknahme - fehlende Beendigung des Verfahrens - keine Kostenentscheidung nach bisherigem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verfahrensbeendigung durch eine einseitige Erledigungserklärung einer noch nicht rechtshängigen Entschädigungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein Anspruch auf eine Kostengrundentscheidung; Keine Umdeutung in eine Klagerücknahme

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 799
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Eine Umdeutung von Prozesserklärungen in entsprechender Anwendung von § 140 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist zwar grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18 - juris Rn. 17, Keller, a.a.O., Vor § 60 Rn. 11b; vgl. auch BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R - juris Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 8/19

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Ob nach diesen Grundsätzen auch die Umdeutung einer einseitigen Erledigungserklärung in eine Klagerücknahme grundsätzlich möglich ist (vgl. dazu Oberlandesgericht [OLG] Brandenburg, Urteil vom 13. November 2019 - 4 U 8/19 - juris Rn. 34; Schulz in: Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 91a Rn. 18; Althammer, a.a.O., § 91a Rn. 17), kann aber offen bleiben.
  • BSG, 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Bei einer Prozesserklärung eines Rechtsanwalts ist in der Regel anzunehmen, dass sie das Gewollte richtig wiedergibt (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 5. Juni 2014 - B 10 ÜG 29/13 B - juris Rn. 12).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein vor Rechtshängigkeit liegendes Ereignis die Hauptsache nicht erledigen, weil erst durch die Zustellung der Klage das Prozessrechtsverhältnis, die Parteien und der Streitgegenstand bestimmt werden; deshalb liegt vor der Zustellung noch keine "Hauptsache" vor, die sich erledigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1982 - V ZR 50/81 - juris Rn. 8; Urteil vom 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02 - juris Rn. 10).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 50/18

    Statthaftigkeit einer Revision gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Eine Umdeutung von Prozesserklärungen in entsprechender Anwendung von § 140 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist zwar grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18 - juris Rn. 17, Keller, a.a.O., Vor § 60 Rn. 11b; vgl. auch BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R - juris Rn. 19).
  • BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem eine zunächst entstandene entschädigungsrelevante Verzögerung in einer Instanz nachträglich durch eine besonders beschleunigte Bearbeitung in der nächsten Instanz ausgeglichen worden wäre (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. März 2022 - B 10 ÜG 4/21 R - juris Rn. 23 ff.) und sich dadurch nachträglich die Grundlagen der bereits erhobenen Entschädigungsklage geändert hätten.
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein vor Rechtshängigkeit liegendes Ereignis die Hauptsache nicht erledigen, weil erst durch die Zustellung der Klage das Prozessrechtsverhältnis, die Parteien und der Streitgegenstand bestimmt werden; deshalb liegt vor der Zustellung noch keine "Hauptsache" vor, die sich erledigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1982 - V ZR 50/81 - juris Rn. 8; Urteil vom 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02 - juris Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2021 - 6 U 16/21

    Voraussetzungen zur Feststellung der Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2023 - L 10 SF 3/23
    Denn die Umdeutung einer vor Rechtshängigkeit erklärten Erledigungserklärung in eine Klagerücknahme scheidet jedenfalls dann aus, wenn diese ebenfalls nicht zum angestrebten Ziel führen würde (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. November 2021 - 6 U 16/21 - juris Rn. 50).
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