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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - L 3 R 358/19   

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https://dejure.org/2020,22700
LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - L 3 R 358/19 (https://dejure.org/2020,22700)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.05.2020 - L 3 R 358/19 (https://dejure.org/2020,22700)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - L 3 R 358/19 (https://dejure.org/2020,22700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 56 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 1, § 56 Abs 3 Nr 1 SGB 1, § 56 Abs 3 Nr 3 SGB 1, § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6
    Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Verlängerung des Fünf-Jahres-Zeitraumes durch Berücksichtigungszeiten - Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - L 3 R 358/19
    Der Senat ist an diese Beurteilung nicht gebunden (vgl. zu Verlängerungstatbeständen z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 83/11 R -, juris, RdNr. 19 ff.).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89

    Kindererziehungszeiten für Großmütter als Pflegemütter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - L 3 R 358/19
    Das würde voraussetzen, dass L. von ihren beiden Eltern überhaupt nicht erzogen wurde, d.h. kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mit auch nur einem Elternteil bestand (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89 -, juris, RdNr. 17).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 116/08 R

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Krankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - L 3 R 358/19
    Es kann damit dahinstehen, dass Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit nach § 58 SGB VI nicht unbegrenzt bestehen (vgl. zu einer bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis spätestens nach drei Jahren endenden Anrechnungszeit: BSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - B 13 R 116/08 R -, juris, RdNr. 12 ff.).
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