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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - L 1 R 184/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24275
LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - L 1 R 184/09 (https://dejure.org/2011,24275)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.08.2011 - L 1 R 184/09 (https://dejure.org/2011,24275)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. August 2011 - L 1 R 184/09 (https://dejure.org/2011,24275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 260 SGB 6, § 6 Abs 1 AAÜG, § 44 SGB 10, Anl 10 SGB 6, Art 3 Abs 1 GG
    Feststellung der Höhe der Altersrente - Verfassungsmäßigkeit der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung - Rentenüberleitung - Systementscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit derÜberführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - L 1 R 184/09
    Zur Begründung verwies die Beklagte auf § 260 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) und auf § 6 Abs. 1 AAÜG sowie auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 - juris -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich den hier zugrunde gelegten Rechtsvorschriften bereits befasst und diese verfassungsrechtlich nicht beanstandet (Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - juris).

  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - L 1 R 184/09
    Für die in der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) versicherten Verdienste habe das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2002 (1 BvR 586/98 - juris -) nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die Anwendung der Beitragsbemessungsgrenze auf diese Verdienste verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 18 KN 9/12

    Berechnung von Altersrente für langjährig Versicherte

    Im Hinblick auf die zahlreichen bereits vorliegenden höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (dazu bereits oben unter 3.) zur zeitlichen Begrenzung des Vertrauensschutzes bei der Überführung der in der DDR und nach deren Vorschriften erworbenen Rechte, Ansprüche und Anwartschaften aus der SV und der FZR sowie den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung des SGB VI besteht - insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR vom 25.9.2007 - 12923/03 - keine Veranlassung, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und dem BVerfG vorzulegen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2005, Az L 14 RA 81/03, juris RdNr 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.6.2008, Az L 3 R 1895/05, juris RdNr 55; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.11.2010, Az L 22 R 1457/08, juris RdNr 64 ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.3.2011 Az L 33 R 231/10 WA, juris RdNr 63; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.8.2011, Az L 1 R 184/09, juris RdNr 16).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - L 1 R 407/08

    Rentenversicherung - Beitrittsgebiet - Rentenberechnung - Rentenüberleitung -

    Das SG hat zutreffend entschieden, dass die jeweiligen Rentenanpassungen nicht Gegenstand des Überprüfungsverfahrens geworden sind, das die Klägerin mit dem am 7. Juli 2005 eingegangenen Überprüfungsantrag eingeleitet hat (vgl. auch die Urteile des erkennenden Senats vom 25. August 2011 - L 1 R 184/09 und L 1 R 384/09; die Klägerinnen in diesen Verfahren waren von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten wie hier).
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