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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06   

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https://dejure.org/2008,72653
LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06 (https://dejure.org/2008,72653)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.09.2008 - L 2 AL 106/06 (https://dejure.org/2008,72653)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. September 2008 - L 2 AL 106/06 (https://dejure.org/2008,72653)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06
    An einer derartigen, einen Vertrauensschutz begründenden Konstellation fehlt es aber, wenn - wie hier - innerhalb des Dreijahreszeitraums lediglich Uhg bezogen wird, ohne dass dieses Uhg an die Stelle eines ansonsten noch bestehenden Alg-Anspruchs tritt (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006, B 7a AL 86/05 R, juris).

    Die Regelung enthält nur für den Uhg-Anspruch selbst eine Verweisung auf Regelungen des Alg, nicht eine Gleichstellung von früheren Uhg-Beziehern mit früheren Alg-Beziehern bei einer Entscheidung über das spätere Alg (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 a.a.O.).

    Er wäre, würde man ihn alleine wegen des Auhg-Bezugs einem Alg-Empfänger gleichstellen, auch gegenüber dem Uhg-Empfänger ohne Alg-Restanspruch, der kein Auhg bezogen hat, ohne sachlichen Grund begünstigt, obwohl sich das "originäre" Auhg gegenüber dem Uhg gewissermaßen nur als "Anhängsel" darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006, B 7a AL 86/05 R, SozR 4-4300 § 133 Nr. 3).

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06
    Nach der gesetzlichen Begründung sollte die soziale Sicherung der Absolventen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen durch ein besonderes Auhg bis zur Dauer von drei Monaten gewährleistet sein, um die Zeit der Suche nach einer Beschäftigung finanziell zu überbrücken, weil eine Arbeitsaufnahme unmittelbar nach dem Ende der Weiterbildungsmaßnahme oftmals nicht möglich ist; die gegenüber dem AFG neue Leistung des Auhg war insbesondere deshalb erforderlich geworden, weil durch den Bezug von Uhg anders als nach dem Recht des AFG Folgeansprüche auf Alg nicht mehr begründet werden konnten (BSG, Urteil vom 11. Mai 2000, B 7 AL 54/99 R, SozR 3-4300 § 156 Nr. 1).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgeltes - Vorbezug von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06
    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 84/02 R, SozR 4-4300, § 133 Nr. 1) zwar die Frage aufgeworfen, ob nicht der Uhg-Vorbezug nach dem SGB III - anders als unter Geltung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) - aus Gleichheitsgründen (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG) wie ein Alg-Vorbezug behandelt werden müsse.
  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 37/04 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgelts - Besitzstandsklausel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06
    Es bedarf hier keiner weiteren Prüfung, ob § 434c Abs. 1 SGB III erweiternd dahin auszulegen ist, dass die durch § 133 Abs. 1 SGB III vermittelte Anknüpfung an ein Bemessungsentgelt nach § 134 SGB III in der vor dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung in den Anwendungsbereich der Übergangsregelung einbezogen wird (so BSG im Urteil vom 21. Juli 2005, B 11a/11 AL 37/04 R, SozR 4-4300 § 434c Nr. 5) mit der Folge, dass bei der Berechnung des Alg nach § 133 SGB III bei der früheren Bemessung nicht berücksichtigte Einmalzahlungen nunmehr einbezogen werden.
  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06
    (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 2005, 1 BvR 1773/03, SozR 4-4300 § 434c Nr. 6).
  • Drs-Bund, 20.06.1996 - BT-Drs 13/4991
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - L 2 AL 106/06
    Sinn des § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist es jedoch nur, die Bereitschaft des Arbeitslosen zu fördern, auch eine niedriger vergütete Zwischenbeschäftigung unter Beibehalt des dem Alg zu Grunde liegenden Bemessungsentgelts aufzunehmen, wenn der letzte Alg-Bezug im Dreijahreszeitraum liegt (BT-Drucks 13/4991, S. 178 zu § 133 Abs. 1).
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