Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 27 Abs 1 Nr 5 SGB 3, § 2 Abs 1 SGB 4, § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4
Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung - hauptamtliches Vorstandsmitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sozialversicherungspflicht eines hauptamtlichen Vorstandsmitglieds einer Wohnungsbaugenossenschaft
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 02.03.2015 - S 46 R 190/12
- SG Magdeburg, 26.01.2017 - S 46 R 190/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 1 R 135/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Denn zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass sich insbesondere bei Diensten höherer Art die Weisungsgebundenheit nicht in konkreten Einzelweisungen ausdrückt, sondern zu einer funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, RdNr. 23).Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind regelmäßig abhängig beschäftigt, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, a.a.O.).
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Auf der Grundlage des festgestellten (wahren) Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, RdNr. 16 f., m.w.N.). - LSG Sachsen, 28.05.2015 - L 1 KR 16/10
Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Elementenfeststellung; …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beigeladenen zu 1. ist der erkennende Senat zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger seit Beginn seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Beigeladenen zu 1. nicht im eigenen, sondern in einem fremden Betrieb tätig ist (ebenso in ähnlichen Fällen den Vorstand einer Wohnungs(bau)genossenschaft betreffend: BSG, Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 47/87 - juris; Thüringer LSG, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 6 KR 1130/09 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 1 KR 16/10 - juris).
- LSG Thüringen, 18.12.2012 - L 6 KR 1130/09
Sozialversicherungspflicht - amtierender Vorstand einer eingetragenen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beigeladenen zu 1. ist der erkennende Senat zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger seit Beginn seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Beigeladenen zu 1. nicht im eigenen, sondern in einem fremden Betrieb tätig ist (ebenso in ähnlichen Fällen den Vorstand einer Wohnungs(bau)genossenschaft betreffend: BSG, Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 47/87 - juris; Thüringer LSG, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 6 KR 1130/09 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 1 KR 16/10 - juris). - BSG, 21.02.1990 - 12 RK 47/87
Vorstandsmitglieder - Eingetragene Genossenschaft - Versicherungspflicht
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beigeladenen zu 1. ist der erkennende Senat zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger seit Beginn seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Beigeladenen zu 1. nicht im eigenen, sondern in einem fremden Betrieb tätig ist (ebenso in ähnlichen Fällen den Vorstand einer Wohnungs(bau)genossenschaft betreffend: BSG, Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 47/87 - juris; Thüringer LSG, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 6 KR 1130/09 - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 1 KR 16/10 - juris). - BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Er verwies auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Dezember 1999 (B 2 U 38/98 R) sowie auf eine Stellungnahme des Zentralverbandes Deutscher Konsumgenossenschaften e. V. von September 2004 zu der Frage, ob Vorstandsmitglieder einer eingetragenen Genossenschaft Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV) seien. - BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R
Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Eine Möglichkeit zur entsprechenden Anwendung dieser typisierenden Regelung hat das BSG nur bei Vorstandsmitgliedern großer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) gesehen und den Ausnahmetatbestand über seinen Wortlaut hinaus auf diese Personengruppe analog angewandt, weil Vorschriften des Aktiengesetzes über eine Verweisung im Versicherungsaufsichtsgesetz für den Vorstand eines VVaG entsprechend gelten und dessen Mitglieder Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft deshalb rechtlich gleichgestellt sind (Urteil vom 27. Februar 2008 - B 12 KR 23/06 R - juris, RdNr. 20). - BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris, RdNr. 24). - BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - L 3 R 135/15
Die den Kläger als Vorstand gemäß § 22 Abs. 4 der Satzung der Beigeladenen zu 1. persönlich treffende Gefahr der Haftung für durch schuldhaftes Verhalten entstandene Schäden begründet kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 44/00 R - juris, RdNr. 17).